Sammelklage gegen Deutschland

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Kolonialverbrechen Vertreter der Volksgruppen der Herero und der Nama aus Namibia haben am Donnerstag in New York eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht. Sie verlangen Entschädigungszahlungen wegen der Anfang des 20. Jahrhunderts begangenen Kolonialverbrechen.

In der Zeit der deutschen Kolonialherrschaft über das damalige Deutsch-Südwestafrika zwischen 1885 und 1903 war ein Viertel des Landes der Herero und der Nama von deutschen Siedlern enteignet worden. Geduldet von den Kolonialbehörden, hatten die Siedler Frauen und Mädchen vergewaltigt und der Bevölkerung Zwangsarbeit auferlegt. Bei einem 1904 einsetzenden Aufstand führte der deutsche General Lothar von Trotha einen Vernichtungsfeldzug, in dem 100 000 Herero und Nama getötet wurden.

Die Klageführer verlangen «Entschädigung für den Völkermord», der damals unter der deutschen Kolonialverwaltung verübt worden sei. Die deutsche Regierung bezeichnet die Massaker zwar als Völkermord, lehnt Entschädigungszahlungen aber ab. In der Vergangenheit hatte Deutschland betont, dass die «historischen Ereignisse» erst seit Inkrafttreten der UNO-Völkermord-Konvention 1951 als Genozid eingestuft werden könnten. (sda)