Gericht ist unter Druck

In Indien ist gegen fünf der sechs Beschuldigten im Fall der Gruppenvergewaltigung Anklage wegen Mordes erhoben worden. Der oberste Richter warnt vor einer «Lynch-Mentalität».

Willi Germund
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Kundgebung gegen Vergewaltigung und für mehr Sicherheit für Frauen in Delhi. (Bild: ap/Dar Yasin)

Kundgebung gegen Vergewaltigung und für mehr Sicherheit für Frauen in Delhi. (Bild: ap/Dar Yasin)

«Lasst sie leiden! Kastriert Vergewaltiger!», hiess es auf einem der vielen Plakate, die Demonstranten den Kameras entgegenstreckten. Und die Politiker, die anfangs mit gleichgültiger Arroganz auf die Proteste nach der brutalen Vergewaltigung der 23jährigen Studentin reagiert hatten, werfen eiligst wirre Ideen wie «chemische Kastration von Sexualtätern» in die Diskussion. Selbst die Polizei, die üblicherweise nur nach hohen Schmiergeldzahlungen aktiv wird, beeilte sich. Am Mittwoch legte sie den 1000 Seiten zählenden Bericht der Untersuchung gegen die sechs mutmasslichen Vergewaltiger der Studentin, die inzwischen verstorben ist, einem Schnellgericht des Stadtteils Saket in Delhi vor.

Nun wegen Mordes angeklagt

Gestern nun ist gegen fünf Beschuldigte Anklage wegen Mordes erhoben worden. Sie müssen sich ausserdem wegen Gruppenvergewaltigung, versuchten Mordes am Begleiter der Studentin, Entführung und weiterer Delikte verantworten. Der sechste Beschuldigte soll später angeklagt werden. Die Behörden lassen derzeit noch prüfen, ob er minderjährig ist. Die Polizei erklärte in ihrer Anklageschrift, dass sie ausreichend DNA-Spuren für einen Nachweis der Tat besitzt. Das Opfer hatte drei der Männer gebissen.

Todesstrafe statt Justizreform

Die Chancen der Angeklagten auf ein lebenslängliches Urteil an Stelle der Todesstrafe sind nahezu aussichtslos: Nicht nur fordert die Öffentlichkeit fünf Todesurteile. Auch stehen 2014 in Indien allgemeine Wahlen an. Die regierende Kongresspartei will und kann sich nach der brutalen Vergewaltigung nicht erlauben, in der Frage von Recht und Ordnung als weich zu erscheinen und wird ihren Einfluss geltend machen.

Wie stark dieser Einfluss sein kann, musste zuletzt der 26jährige Ajmal Kasab erfahren. Der einzige Attentäter, der die Terrorattacken vom 26. November 2008 in der Wirtschaftsmetropole Bombay überlebt hatte, wurde am 21. November durch den Strang hingerichtet. Die erste Hinrichtung in Indien seit 2004 brach ein inoffizielles Todesstrafen-Moratorium, nachdem sein Fall mit ungewöhnlichem Tempo durch alle Instanzen gepeitscht worden war. Die Justiz und auch der Staatspräsident hatten zuvor die Vollstreckung von Todesurteilen verhindert, die ohnehin nur in den «seltensten Fällen von seltenen Fällen» verhängt werden soll.

Seit der Hinrichtung von Kasab ist die Todesstrafe wieder ein populäres Thema, zumal viele Politiker die Chance ergriffen, mit der Forderung nach Hinrichtungen um Beachtung zu buhlen.

«Für die Politik ist einfach, die Todesstrafe zu verlangen», sagt Meenakshi Ganguly von der Menschenrechtsorganisation «Human Rights Watch» in Bombay gegenüber dieser Zeitung. «Schwieriger zu vermitteln ist die Dringlichkeit von Reformen der Polizei und der Rechtsnormen für die Fälle von Vergewaltigung.» Indiens oberster Richter Altamas Kabir warnte gestern vor einer «Lynch-Mob-Mentalität»: «Es hat die Forderung gegeben: <Übergebt uns die Täter, wir werden schon mit ihnen fertig.> Das ist eine sehr gefährliche Haltung.»

Viele Fälle, wenige Urteile

Die Anwaltskammer von Saket hat beschlossen, den Prozess gegen die mutmasslichen Vergewaltiger zu boykottieren. Die Mitglieder weigern sich, die Verteidigung der Angeklagten zu übernehmen. Nun muss die indische Regierung Verteidiger ernennen.

Der Prozess wird insbesondere von Frauen aufmerksam verfolgt werden. Denn Frauen, die trotz sozialem Druck nach einer Vergewaltigung auf der Verfolgung des Täters bestehen, müssen alle Arten von Demütigungen erdulden. Es fängt mit dem berüchtigten «Zwei-Finger-Test» an, um herauszufinden, ob ein Vergewaltigungsopfer «an sexuellen Verkehr» gewohnt sei. Zudem hat Indien zu wenig forensische Labors, um Spuren auszuwerten. Zumindest in Delhi sollen seit gestern Urteile schneller gefällt werden. Es wurden fünf Schnellgerichte eröffnete. 2011 wurden in ganz Indien 24 000 Vergewaltigungsfälle gemeldet – Urteile gab es nur in 26 Prozent der Fälle.