Künstliche Befruchtung – ganz besonders, wenn sie im Reagenzglas erfolgt – ist für die katholische Kirche des Teufels. Entsprechend massiv hatte sich der Vatikan 2004 in Italien in die Gesetzgebung eingemischt. Das Resultat waren Bestimmungen, die zu den restriktivsten der Welt zählen.
Künstliche Befruchtung – ganz besonders, wenn sie im Reagenzglas erfolgt – ist für die katholische Kirche des Teufels. Entsprechend massiv hatte sich der Vatikan 2004 in Italien in die Gesetzgebung eingemischt. Das Resultat waren Bestimmungen, die zu den restriktivsten der Welt zählen.
Die Eckpfeiler des Gesetzes sind nun vom Verfassungsgericht gekippt worden, insbesondere die Bestimmung, wonach bei der In-vitro-Befruchtung maximal drei Embryonen erzeugt werden dürfen und diese «unabhängig von der Gesundheit der Mutter» alle gleichzeitig eingepflanzt werden müssen. Solche Paragraphen haben dazu geführt, dass sich der «Befruchtungstourismus» seit 2004 verfünffacht hat. In der Schweiz stellen die Italienerinnen unterdessen bis zu 70 Prozent der Patientinnen.
Das Gericht habe Bestimmungen aufgehoben, welche «den Embryo für unantastbar erklärten und sich gleichzeitig einen Deut um das Wohl und die Gesundheit der Mutter scherten», erklärte der Gynäkologe Carlo Flamigni, der gegen das Gesetz kämpfte. Von einem «schlimmen Schritt zurück» sprach der emeritierte Präsident der päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Elio Sgreccia. Dominik Straub, Rom