BRÜSSEL. Steigen die Asylzahlen oder besteht Gefahr für die öffentliche Ordnung, soll die EU künftig Visa-Liberalisierungsabkommen sistieren können. Das gilt nicht nur für die Türkei, sondern für alle betroffenen Staaten.
BRÜSSEL. Steigen die Asylzahlen oder besteht Gefahr für die öffentliche Ordnung, soll die EU künftig Visa-Liberalisierungsabkommen sistieren können. Das gilt nicht nur für die Türkei, sondern für alle betroffenen Staaten.
«Inakzeptabel» sei es, dass man Abgeordneten die Immunität raube, um sie unter einem Vorwand verfolgen zu können, sagte der österreichische Innenminister Wolfgang Sobotka gestern am Rande des EU-Ministertreffens in Brüssel. Damit fand er deutliche Worte für den türkischen Parlamentsbeschluss, wonach die Immunität von 138 Parlamentariern aufgehoben werden soll. Es sind solche rechtsstaatlichen Bedenken, die noch die grössten Hindernisse auf dem Weg zur türkischen Reisefreiheit für den Schengen-Raum darstellen.
Quasi als Rückversicherung hat sich die Europäische Union nun auf einen «Suspendierungsmechanismus» festgelegt. Mit der «Notbremse» kann die Visafreiheit relativ kurzfristig wieder ausgesetzt werden. Diese greift dann, wenn ein EU-Land stark ansteigende Asylzahlen aus einem Visa-befreiten Land aufweist oder es vermehrt zu illegalen Aufenthalten kommt.
Auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Probleme bei der Rückübernahme der eigenen Bürger kann ein Grund für die Notbremse sein.
Der Mechanismus soll durch Meldung des betroffenen Landes an die EU-Kommission ausgelöst und nach zweimonatiger Beobachtungszeit für mindestens sechs Monate in Kraft treten. Wenn sich die Situation nicht verbessert, kann die EU das Land auch längerfristig von der Liste der Visa-befreiten Staaten streichen. Nach dem entsprechenden Beschluss der Minister der EU-Staaten muss nun noch das europäische Parlament zustimmen.
Die Notfallklausel soll Bedenken von Staaten wie Deutschland oder Frankreich Rechnung tragen, wonach es von der Türkei aus zu verstärkten Fluchtbewegung Richtung Europa kommen könnte. Der französische Innenminister Bernard Cazeneuve sagte, eine Visafreiheit ohne Vorsichtsmassnahmen dürfe es nicht geben. In dieser Hinsicht bleibe die Position Frankreichs «extrem fest».
EU-Migrationskommissar Dimitri Avramopoulos bekräftigte, dass der «Suspendierungsmechanismus» für sämtliche Visa-befreiten Länder gelten soll. Also auch für Georgien, die Ukraine und Kosovo, die gleichzeitig wie die Türkei im Bewerbungsprozess sind. Vor allem Kosovo ist für die Schweiz von Bedeutung. Gemäss Diplomatenkreisen fallen rund 40 Prozent sämtlicher Schengen-Visa-Anträge für Kosovaren auf die Schweiz. Von diesen etwas 25 000 Gesuchen werden jedoch 25 Prozent abgelehnt.
Was den Prozess für die Erteilung der Visabefreiung angeht, so hat erst Georgien sämtliche 72 Kriterien erfüllt. Bei der Ukraine und Kosovo gibt es noch Bedenken bezüglich Korruptionsbekämpfung und organisierter Kriminalität. Die Türkei muss noch sieben Kriterien erfüllen, darunter die Anpassung ihres rigorosen Antiterrorgesetzes.
Der EU geht die darin enthaltene Terrorismus-Definition zu weit, was Willkür möglich mache. Der türkische Präsident Erdogan schloss eine Anpassung bislang jedoch aus. Luxemburgs Migrationsminister Jean Asselborn sagte dazu: «Wenn sich die Türkei hier nicht bewegt, dürfte es schwierig werden.»