Eine Verwechslung kann fatale Folgen haben. Darauf müssen Sie achten, wenn Sie im Wald nach Pilzen suchen: Tipps, Adressen und nützliche Links.
In den Wald gehen, um Pilze zu sammeln, liegt im Trend. Doch dabei ist Vorsicht und Rücksicht auf die Natur geboten. Über 9000 bisher bekannte Pilzarten gibt es alleine in der Schweiz. Viele sehen sich ähnlich, manche sind giftig andere ungeniessbar.
Deshalb das Wichtigste zu Beginn: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) weist in einem Merkblatt auf einige Verhaltensregeln hin.
Ganz junge Pilze sollte man zum Aussporen stehen lassen, damit der Fortbestand gesichert ist. Alte oder angefressene Pilze sollte man ebenfalls nicht mitnehmen. Schon im Wald sollte man die Pilze von anhaftenden Nadel-, Laub- und Humusresten befreien.
Den Pilz kann man mit einem Messer abschneiden oder herausdrehen. Das im Boden entstandene Loch sollte man aber wieder schliessen und die Erde fest andrücken. Damit wird vermieden, dass das Pilzgeflecht im Boden austrocknet. Pilze, die auf Holz wachsen, kann man mit einem Messer abschneiden.
Eva Stieger, Präsidentin des St.Galler Pilzkundevereins erklärt im Video, worauf man achten muss:
Wer eine Pilzerkennungsapp verwendet, sollte sich nicht allein darauf verlassen. Eine Auswertung des «Kassensturz», die mehrere Apps getestet und verglichen hat, zeigt, dass diese oft nicht zuverlässig sind. Deshalb: Wer eine App verwendet, um Pilze zu bestimmen, sollte die Ausbeute immer bei einer Kontrollstelle überprüfen lassen.
Beschwerden nach einer Pilzmahlzeit können auch andere Ursachen als Giftpilze haben: Allergien, Unverträglichkeiten oder bakterielle Lebensmittelvergiftungen. Kontaktieren Sie bei Unwohlsein nach einem Pilzessen oder bei Verdacht auf eine Vergiftung aber unverzüglich einen Arzt. Das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum (Telefonnummer 145) kann Ihnen zudem Auskunft geben.
Besser als sich einzig auf Apps zu verlassen, ist sich ins Thema einzulesen oder einen Kurs zu besuchen. Es gibt regionale Vereine, denen man beitreten oder mit denen man sich austauschen kann. Oft bieten diese auch Kurse an. Die Pilzspürnasen betreiben einen Pilzmelder, der regelmässig via E-Mail oder Whatsapp über aktuelle Standorte und Vorkommen von Pilzsorten informiert.
Ein umfangreiches Lexikon gibt es auf der Website von Swiss Fungi, dem nationalen Daten- und Informationszentrum zur Dokumentation, Förderung und Erforschung der Schweizer Pilzflora. Neben Fundorten, Namen und Bildern wird auf der Website auch angegeben, wann die verschiedenen Sorten Saison haben.
Grundsätzlich verboten ist das Sammeln, Ausgraben oder Beschädigen von gefährdeten Pilzsorten. In Naturschutzgebieten ist das Pilzesammeln nicht erlaubt. In vielen Kantonen gilt eine Höchstmenge an Pilzen, die man pflücken darf. In St.Gallen gibt es keine kantonale Regelung: Jede Gemeinde bestimmt, welche Mengen dem Wald entnommen werden dürfen.
So gilt in den Gemeinden der Region Rheintal eine Sammelbeschränkung von zwei Kilogramm pro Person und Tag. Und zwar in Thal, Rheineck, St.Margrethen, Berneck, Au, Widnau, Balgach, Diepoldsau, Rebstein, Marbach, Altstätten, Eichberg, Oberriet und Rüthi.
Im südlichen Teil des Kantons St.Gallen ist das Sammeln von Pilzen hingegen strikter reglementiert. Und zwar in den Gemeinden Sennwald, Gams, Grabs, Buchs, Sevelen, Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Flums, Walenstadt, Quarten, Amden, Weesen, Schänis, Kaltbrunn, Gommiswald, Uznach und Eschenbach.
Hier gilt jeweils vom 1. bis 10. des Monats ein striktes Sammelverbot. An den übrigen Tagen ist das Pilzesammeln erlaubt, jedoch nur ab 8 Uhr und bis 20 Uhr. Weiter ist das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen, die nicht der gleichen Familie angehören, verboten. Ausserdem: Pro Person und Tag dürfen höchstens zwei Kilo Pilze aller Art gesammelt werden.
In den restlichen Gemeinden des Kantons St.Gallen gibt es keine Vorschriften zum Pilzesammeln. Im Thurgau darf eine Person maximal ein Kilogramm Pilze mitnehmen. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden liegt die Obergrenze bei zwei Kilos.