Die Kritik prasselte von allen Seiten auf das Basler Appellationsgericht hinein. Dieses urteilte vergangene Woche in zweiter Instanz über einen Vergewaltigungsfall in Basel. Eine Mitteilung des Gerichts zeigt nun auf, wie der Fall anders hätte verlaufen können.
Gerichtspräsidentin Liselotte Henz sorgte mit ihren Aussagen für einen schweizweiten Aufschrei. Das Opfer im Vergewaltigungsfall habe «mit dem Feuer gespielt», da es sich vor der Tat mit einem anderen Mann vergnügt hatte, sagte sie in der Urteilsbegründung am Basler Appellationsgericht. Eine Aussage, die nur als «victim blaming», also als sogenannte Täter-Opfer-Umkehr, gewertet werden kann. Und die an einem Gericht nichts zu suchen hat.
Knapp eine Woche nach dem Urteil des Basler Appellationsgerichts wird der Druck zu gross. Die zweite Instanz wendet sich überraschend mit einer Rechtfertigung an die Öffentlichkeit. Man wolle «Missverständnisse» aus dem Weg räumen. Doch eigentlich ist das Schreiben nur eines: das Eingeständnis eines Fehlers.
In der Mitteilung wollte das Appellationsgericht nicht auf die mündliche Urteilsbegründung eingehen. Das Strafmass werde nicht kommentiert, heisst es. Das Schreiben belegt jedoch, wie es schon vergangene Woche vor Gericht hätte laufen müssen. Sehr sorgfältig wurden die juristischen Erklärungen formuliert, jedes Wort wurde auf die Goldwaage gelegt. So wenig die Mitteilung eine Stellungnahme sein will, so sehr ist sie eben doch eine. Mit ihr räumt das Gericht die unglückliche Urteilsbegründung der Gerichtspräsidentin ein. Damit macht es gerade nicht, was es behauptet: sich bedingungslos hinter die kritisierte Vertreterin der zweiten Instanz zu stellen.