Peter Riebli sieht die Intervention zum Rückbaustopp der Villa Tschudy kritisch und stellt der Regierung ein paar Fragen.
Zuvor hatte die Kantonale Denkmalpflege gegenüber der Besitzerin ein sofortiges Veränderungs- und Beseitigungsverbot verfügt. Dieses wurde Ende April bestätigt und dazu die provisorische Eintragung ins Inventar der geschützten Kulturdenkmäler angeordnet. Seither ist das Gebäude mit einem Notdach versehen und vor Wind und Wetter geschützt.
Die Situation um die Villa Tschudy hat nun Peter Riebli auf den Plan gerufen. Der SVP-Landrat hat an der Sitzung des Kantonsparlaments vergangene Woche eine Interpellation eingereicht, mit welcher er der Regierung kritische Fragen stellt. Riebli stört sich am Gebaren der Denkmalpflege und der Kantonalen Denkmal- und Heimatschutzkommission.
Er kritisiert, dass in den 19 Jahren seit der Aufführung im Bauinventar des Kantons Baselland (BIB) die Eigentümerin bis zur erwähnten Intervention betreffs Unterschutzstellung nie kontaktiert worden ist. Der Chef der SVP-Landratsfraktion weist darauf hin, dass das BIB nicht rechtsverbindlich sei. Er hält in seinem Vorstoss auch fest, dass Kanton und Gemeinde über die Abrisspläne informiert gewesen seien. «Die Gemeinde machte keine Schutzwürdigkeit geltend.»