Eigenmietwert
Baselland muss Hauseigentümer belasten und entlastet dafür Topverdiener – doch trifft der Kanton damit wirklich dieselben?

Vier Jahre ist es alt, das Bundesgerichtsurteil. Jetzt präsentierte Finanzdirektor Anton Lauber endlich, wie Baselland die zu tiefen Eigenmietwerte bei Wohneigentum korrigieren will. Die Mehreinnahmen will Lauber verwenden, um Gutverdienende bei der Einkommenssteuer zu entlasten. Eine heikle Mischrechnung.

Michael Nittnaus
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Der Bau von Eigentumswohnungen – wie hier in Duggingen – boomt. Die Steuerfrage mit dem Eigenmietwert ist allerdings ein heisses Eisen.

Der Bau von Eigentumswohnungen – wie hier in Duggingen – boomt. Die Steuerfrage mit dem Eigenmietwert ist allerdings ein heisses Eisen.

Bild: Juri Junkov

Bestimmt wissen Sie, wie viel Wohnfläche ihr Eigenheim hat. Nun, die Baselbieter Steuerverwaltung weiss es nicht. Und auch die Gebäudeversicherung tappt im Dunkeln; genau so wie die Bau- und Umweltschutzdirektion, das kantonale Statistische Amt sowie das Bundesamt für Statistik. «Das hat uns schon überrascht», gibt Anton Lauber unumwunden zu. Dieses Unwissen beschert dem Baselbieter Finanzdirektor eine aufwendige Erhebung, die er dringend braucht, um den Kanton bei einem umstrittenen Thema wieder auf die Spur zu bringen: dem Eigenmietwert.

Denn bereits seit 2017 und einem Bundesgerichtsurteil ist klar, dass das aktuelle Baselbieter System zur Kontrolle des Eigenmietwerts von Wohneigentum nicht genügt. Das hatte laut Bundesgericht zur Folge, dass «ein beträchtlicher Teil» der versteuerbaren Eigenmietwerte im Kanton unterhalb der vorgeschriebenen Untergrenze von 60 Prozent des Marktmietwertes liegen. «Nichtstun ist keine Option», hält Lauber am Donnerstag im Liestaler Kulturhotel Guggenheim fest.

Ohne Wohnflächen-Erhebung keine Eigenmietwert-Kontrolle

Doch erst jetzt wird es richtig widersprüchlich: Eigentlich steht seit Ende 2018 in der Verordnung zum kantonalen Steuergesetz, dass der Eigenmietwert systematisch überprüft werden muss. Gelingen soll dies durch einen «Vergleich mit dem durchschnittlichen kommunalen Mietpreis (Median-Wert) je Quadratmeter Wohnfläche». Dumm nur, dass die Wohnfläche nirgends präzise genug erfasst ist. Daher präsentiert Lauber eine neue Landratsvorlage.

Der Kern ist erstaunlich simpel: Im Steuergesetz sollen Personen neu dazu verpflichtet werden, die Nettowohnfläche und die Anzahl Zimmer des selbst genutzten Wohneigentums auf Anfrage anzugeben. Fortan kann die Steuerverwaltung anhand dieser Daten erstmals systematisch und nicht bloss punktuell überprüfen, ob der Eigenmietwert unter 60 Prozent liegt – und ihn falls nötig nach oben korrigieren. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. 2022 sollen die Wohnflächenerhebungen starten und ein Jahr später die neuen Eigenmietwerte greifen.

Hauseigentümerverband will keine Mehrbelastung

Doch wie verhindert der Kanton, dass Eigentümer eine kleinere Wohnfläche angeben, um steuerlich zu profitieren? «Es gibt Kantone mit eigenen Schätzämtern, die alle Liegenschaften kontrollieren. Doch das wäre viel zu teuer», betont Lauber. Laut Steuerverwalter Peter Nefzger werde die Fläche anhand der Zimmeranzahl plausibilisiert: «Zehn Quadratmeter mit sechs Zimmern können nicht stimmen.»

Da die Eigenmietwerte in Baselland zu einem beträchtlichen Teil zu tief sind, erwartet der Kanton Mehreinnahmen. «Wie viel die Wohneigentümer deswegen mehrbelastet werden, ist noch nicht abschätzbar», sagt Lauber. Er weiss aber ganz genau, dass dies sofort Kritiker auf den Plan rufen wird, allen voran den Hauseigentümerverband Baselland (HEV). Auf Anfrage der bz markiert Präsident Christoph Buser das Terrain:

«Die Baselbieter Hauseigentümer sollen nicht mehr belastet werden, als es heute bereits der Fall ist.»

Baselland ist für Reiche eine richtige Steuerhölle

Darauf ist Lauber freilich vorbereitet – sogar so gut, dass er an der Präsentation den ganzen zweiten Teil der Frage widmet, wie diese Mehrbelastung wieder ausgeglichen werden könnte. Seine Lösung: die von ihm schon seit längerem angekündigte grosse Reform der Einkommenssteuern. «Zentral ist für mich das ‹Big Picture› und keine ‹Quick Wins›», so Lauber. Das grosse Bild heisst für ihn die mittel- bis langfristige Finanzplanung anstatt bloss kurzfristiger Gewinne.

Die Reform, deren Planung bereits im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021–2024 steht, soll höchstwahrscheinlich im AFP 2022–2025, der im Herbst präsentiert wird, umgesetzt werden. Ein Dorn im Auge ist Lauber die im schweizweiten Vergleich übermässig hohe Steuerbelastung von Gutverdienenden. Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern muss ab einem Bruttoarbeitseinkommen von 200'000 Franken nur noch in den Kantonen Waadt und Neuenburg mehr Steuern zahlen als in Baselland. Bei ledigen Personen fällt das Baselbiet gar schon ab 80'000 Franken Jahreseinkommen auf die hintersten Plätze zurück. Für Lauber ist klar:

«Es ist falsch zu meinen, diese Menschen würden deswegen nicht den Wohnkanton wechseln. Sie tun es.»

Er weiss aber, dass es nicht einfach wird, die «enorm schwierige Baselbieter Steuerkurve» zu korrigieren, ohne die tiefen Einkommen zu belasten. Nefzger weist darauf hin, dass die Gruppe der Wohneigentümer nicht unbedingt deckungsgleich mit jener der Gutverdienenden sei.

Eigenmietwert könnte national abgeschafft werden

Ohne Minderertrag ist die Reform nicht zu haben. 30 Millionen Franken sind im AFP dafür ab 2023 eingestellt. Doch die Eigenmietwert-Vorlage trumpft in einem Nebensatz bereits mit einem Vorschlag auf und zementiert die Verknüpfung der beiden Themen: «Allfällig generierte Mehreinnahmen könnten zur Senkung der Einkommenssteuer verwendet werden.»

Allerdings könnte diese Variante obsolet werden, wie Lauber mahnt: «Es kann sein, dass unsere ganze Arbeit, den Eigenmietwert zu korrigieren, für die Katz ist, wenn der Bund ihn abschafft.» Tatsächlich berät demnächst der Ständerat darüber. Lauber macht kein Geheimnis daraus, dass er das begrüssen würde. Schliesslich hätte Baselland dann ein Sorgenkind weniger.