Künftig sollen Gelder vollumfänglich zum Kanton fliessen. Staatsanwalt Hans Maurer entlastet ehemalige Magistraten.
Die Baselbieter Honorar-Affäre ist zwei Jahre und drei Monate nach Bekanntwerden abgeschlossen. Regierungsmitglieder und andere Kantonsmitarbeitende sollen künftig auf Entschädigungen aus Mandaten verzichten; die Gelder fliessen in die Staatskasse, heisst es im Dekret, das die Regierung an den Landrat verabschiedet hat. Strafrechtliche Konsequenzen hat die Affäre keine, wie die Regierung in ihrem Bericht zu einem SP-Vorstoss im Landrat ausführt. Die «Schweiz am Sonntag» hat in ihrer letzten Ausgabe bereits über die Einstellung des Strafverfahrens berichtet.
Das sind die wichtigsten Konsequenzen und Fakten:
■ Dezember 2013: Die Baselbieter Finanzkontrolle stellt fest, dass bei Entschädigungen für Verwaltungsratsmandate von Kantonsmitarbeitenden die Ablieferungspflicht verletzt worden sei. Von 2009 bis 2013 seien fälschlicherweise 320000 Franken an private Konten anstatt in die Staatskasse geflossen. Das Problem: Die Vorschriften des Kantons sind schwammig, langwierige rechtliche Abklärungen die Folge.
■ 19. Dezember 2013: Die Regierung und eine Subkommission der landrätlichen Finanzkommission berichten vor den Medien über die Unregelmässigkeiten. Die Regierung gibt bekannt, per sofort auf sämtliche Entgelte aus solchen Vertretungen zu verzichten. Gleichzeitig wird ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die finanziellen Ansprüche des Kantons untersucht. Zudem werden der Staatsanwaltschaft Dokumente zur strafrechtlichen Prüfung übergeben. Das Medien-Echo ist schweizweit gross, das Baselbiet hat seine Honorar-Affäre.
■ Januar 2014: Nun hat auch Basel seine Affäre: CVP-Regierungsrat Carlo Conti lässt aufgrund der Vorgänge im Nachbarkanton seine eigenen Nebeneinkünfte überprüfen. Resultat: nicht korrekt abgerechnete Entschädigungen für Referate und aus Mandaten in einer Höhe von 111'000 Franken. Conti gibt umgehend seinen Rücktritt aus der Regierung per Sommer 2014 bekannt.
■ August 2014: Die Ergebnisse des bei Enrico Riva in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zu den finanziellen Aspekten der Honorar-Affäre werden öffentlich. Die Regierung stellt nun offiziell Rückforderungen an vier prominente Staatsdiener: alt Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP), Regierungsrat Urs Wüthrich (SP), an den 2013 im Amt verstorbenen Regierungsrat Peter Zwick (CVP) und an den ehemaligen Landschreiber Walter Mundschin. Wüthrich kritisiert, dass weder ihm noch den anderen Beschuldigten das rechtliche Gehör gewährt worden sei.
■ 12. Dezember 2014: Die Regierung einigt sich mit den Beschuldigten auf Rückzahlungen – und korrigiert gleichzeitig die Beträge massiv nach unten: Von den 320'000 Franken im Bericht der Finanzkontrolle auf noch 140'000 Franken. Begründet wird dies unter anderem mit dem Rechtsgutachten Riva. Demnach haben Regierungsräte und Staatsangestellte zwar keinen Anspruch auf Honorare, auf ein Sitzungsgeld im Sinne einer Aufwandsentschädigung aber schon. Diese wird an die einbehaltenen Honorare angerechnet – der Rückforderungsbetrag sinkt.
■ 4. Februar 2016: Der ausserordentliche Staatsanwalt Hans Maurer teilt den Beschuldigten und der Baselbieter Regierung mit, dass das Verfahren eingestellt werde. Laut Maurer liegen im Zusammenhang mit der Honorar-Affäre keine strafrechtlich relevanten Tatbestände vor.