Arlesheim
42 Eingaben bei 60 Immobilien: Der Widerstand gegen die Ortsplanung ist grösser als gedacht

Gegen das Vorhaben der Gemeinde Arlesheim, den Ortskern besser zu schützen, gingen 42 Eingaben ein. Die Revision der gesetzlichen Grundlagen verzögert sich, ein Mitwirkungsbericht liegt noch nicht vor.

Benjamin Wieland
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Im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos) eingetragen, aber gemäss Gemeinde zu wenig geschützt: Der Arlesheimer Ortskern.

Im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos) eingetragen, aber gemäss Gemeinde zu wenig geschützt: Der Arlesheimer Ortskern.

Roland Schmid

Arlesheim will sein historisches Zentrum besser schützen. Die Revision des Teilzonenplans Ortskern ist in Arbeit. Doch weil etliche der Betroffenen mit dem Vorgehen nicht einverstanden sind, verzögert sich der Prozess.

Grundlage für die Finalisierung der Pläne wäre ein Mitwirkungsbericht. Wegen des grossen Widerstands gegen die Pläne konnte er jedoch noch nicht fertig erstellt werden. Die Zeit drängt: Die Revision des Teilzonenplans sollte laut den Plänen der Gemeinde schon diesen September der Gemeindeversammlung unterbreitet werden.

Gemeinderat führt fast zwei Dutzend Gespräche

Wie die Gemeinde in einer Medienmitteilung schreibt, seien im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Teilzonenplanung Ortskern, die zwischen Februar und März stattfand, 42 Eingaben eingegangen – eine hohe Zahl, wenn man sie in Bezug setzt zur Zahl der betroffenen Gebäude: Im Ortskernperimeter liegen rund 60 private Liegenschaften.

Der Gemeinderat hatte nach Ende der Mitwirkung versprochen, mit den Einsprechenden den Dialog zu suchen. Im Mai fanden nun, wie die Gemeinde weiter mitteilt, 22 Gespräche statt. Einige Eigentümer seien durch den Rechtsdienst des Hauseigentümerverbands Baselland unterstützt worden. Laut Gemeinde war der Austausch positiv:

«Sorgen und teilweise geschürte Ängste der Eigentümerschaft konnten in den Gesprächen aufgenommen und konstruktiv geklärt werden.»

Die eingebrachten Vorschläge würden in die weitere Planungen einfliessen.

Mittlerweile habe der Kanton der Gemeinde zwingende Änderungen und Verbesserungsvorschläge für die Entwürfe gemeldet, schreibt die Gemeinde weiter. Als Datum für die öffentliche Präsentation des überarbeiteten Teilzonenplans und des Teilzonenreglements wird neu August angegeben.

Die Beschlussfassung ist weiterhin für die Gemeindeversammlung vom 21. September vorgesehen. Ursprünglich plante die Gemeinde die Präsentation der definitiven Vorlage bereits im Juni.

Arbeit der Kunsthistorikerin kostete 25'000 Franken

Eine Arlesheimerin wollte an der letzten Gemeindeversammlung vom Gemeinderat wissen, wie viel die bisherigen Planungen gekostet haben. Im Auftrag der Gemeinde hat Kunsthistorikerin Doris Huggel die Immobilien begutachtet.

Gemäss den schriftlichen Antworten des Gemeinderats kosteten die Arbeiten 25'000 Franken. Zu jedem Objekt gibt es nun einen Beschrieb samt Fotos und Bauakten. Total wurden gemäss Gemeinde 119 Objektbeschriebe erstellt; das ergibt einen Aufwand von 210 Franken pro Objekt.

Im Rahmen der Revision der Teilzonenplanung, die auf 2019 zurückgeht, sollen auch rund 70 Bäume einen höheren Schutzstatus erhalten. Dieses Kataster wurde intern erarbeitet.

Ziel: Maximal zwei Vollgeschosse, keine Flachdächer

Die Revision der Teilzonenplanung Ortskern hat zum Ziel, die Quartierplanung Ortskern aus den 1970er-Jahren zu ersetzen. Grundsätzlich sollen Gebäude nur noch zweigeschossig hoch sein, auf Hauptbauten wären keine Flachdächer mehr erlaubt. Weiter dürften Vorplätze nicht mehr zu Parkplätzen umfunktioniert werden.

Viele Betroffene haben sich in der IG Fruschd zusammengeschlossen, der Name steht für Freiheit und Schutz fürs Dorf. Die IG hat im März beim Landrat eine Petition eingereicht mit der Forderung, die Planungen seien zu stoppen.

Der Landrat erklärte sich jedoch für nicht zuständig, in der Folge auch die Baselbieter Regierung: Sie teilte im Juni mit, die Planung des Ortskerns obliege der Gemeinde. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage, ein kommunales Planungsverfahren, das sich in der Erarbeitung befinde, «einzustellen oder zu widerrufen».