Ein Gegenvorschlag zur nationalen Transparenz-Initiative fordert, dass Parteien Spenden ab 15'000 Franken offenlegen müssen. Der Basler Regierungsrat zeigt sich zufrieden mit dem vorliegenden Entwurf.
Der Basler Regierungsrat begrüsst den Entwurf der Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung. Dies schreibt die Regierung am Dienstagnachmittag in einer Mitteilung. Beim Entwurf handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» (Transparenz-Initiative).
Die neuen Gesetzesbestimmungen wurden von den eidgenössischen Räten ausgehandelt und müssen in einer neuen Verordnung konkretisiert werden. Es handelt sich um neue Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen, die im Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) geregelt werden.
Konkret müssen die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien jährlich ihre Einnahmen sowie Spenden im Wert von mehr als 15'000 Franken pro Person und Jahr offenlegen. Bei Abstimmungs- und Wahlkampagnen sind Einnahmen offenzulegen, wenn dafür mehr als 50'000 Franken aufgewendet werden. Die Annahme von anonymen Zuwendungen und von Zuwendungen aus dem Ausland sind verboten. Bei Verstoss gegen die Vorschriften droht eine Busse bis zu 40'000 Franken.
Die Vernehmlassung endet Ende März, in Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen im Herbst 2022.