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Bei Grossfahndungen des Zürcher Drogendezernates blieb auch in Basel ein kleiner Fisch im Netz hängen. Ein Kameruner musste sich vor dem Basler Strafgericht wegen Drogenhandels verantworten.
Es ist die Frage, die in fast jedem Strafprozess gestellt wird, wenn es um Betäubungsmitteldelikte geht. «Woher hatten Sie die Drogen?», fragte Gerichtspräsidentin Susanne Nese am Dienstag den 43-jährigen Angeklagten. Von einem gewissen Mann aus Kamerun, war die Antwort, und der 41-Jährige murmelte sogar einen Namen.
Die mitprotokollierende Gerichtsschreiberin blickte fragend zur Präsidentin, diese gab den Blick an den Übersetzer weiter, und auch ihm blieb nichts anderes übrig, als sich den angeblichen Namen nochmals nennen zulassen. Wie so manches an diesem Dienstag führte allerdings auch die Wiederholung bloss zu Schulterzucken, vieles blieb unklar.
Eigentlich hatten ihn die Drogenfahnder gar nicht auf dem Radar, als im Jahr 2020 eine monatelange Grossaktion unter der Leitung der Kantonspolizei Zürich gegen Drogenhändler lief. Doch nach einer längeren Abwesenheit betätigte sich der Mann im Spätherbst 2020 in Basel als Drogenläufer, der die Kokainfingerlinge zum Kunden brachte.
Dabei benutzte er zur Terminvereinbarung ein Mobiltelefon, welches Fahnder schon längst abhörten, und bei einer Lieferung im November an der Basler Vogesenstrasse wurde er von einer Zivilfahnderin observiert und später auch identifiziert. Die Kollegen verloren den Mann zwar aus den Augen, als er das Haus verlassen hatte.
Wenige Stunden später konnte er allerdings im Kleinbasel festgenommen werden. Ob hier ein sogenannter Antennensuchlauf mitgeholfen hatte, das Mobiltelefon zu lokalisieren, wurde an der Verhandlung am Dienstag nicht ganz klar.
Der belieferte Kunde wurde vom Gericht ebenfalls befragt, auch er identifizierte den 41-jährigen Nigerianer als Drogenläufer. Wie viel Kokain er gekauft hatte, wollte er allerdings nicht sagen, zumal gegen ihn selbst noch ein Verfahren hängig ist.
Aufgrund der Telefonüberwachung war indes klar, dass ihm der Nigerianer sechsmal je zehn Gramm Kokain geliefert hatte, der Reinheitsgrad einer sichergestellten Drogenportion war mit 73,8 Prozent relativ hoch. Rechnerisch handelte der 41-Jährige somit mindestens 43 Gramm reines Kokain, was deutlich über jenen Grenzwerten liegt, die das Bundesgericht als «schweren Fall» einstuft.
Bereits ein Jahr zuvor hatte er Lieferungen ausgeführt, als die verwendeten Telefone noch nicht überwacht wurden. Die beschlagnahmten Mobiltelefone und SIM-Karten waren mit vier Stück in diesem Fall noch relativ übersichtlich, wie üblich lauteten die meisten davon trotz der Registrierungspflicht beim Kauf auf Fantasiepersonen.
Der 41-Jährige nimmt selbst kein Kokain, wohnt in Spanien mit einer Frau und einem zwölfjährigen Sohn. Er gab an, hauptsächlich Gebrauchtgegenstände in Europa zu kaufen und dann nach Afrika zu verschiffen. Wie tief er im Drogenhandel drinsteckt, blieb unklar, bislang ist er nicht vorbestraft, seit November 2020 sitzt er in Haft und hat inzwischen den vorzeitigen Vollzug angetreten.
Die drei Richter beliessen es bei einer teilbedingten Strafe von 2,5 Jahren: Von den 30 Monaten muss er 15 absitzen, die restlichen 15 Monate erhält er auf Bewährung. Dies auch deshalb, weil man ihm gewisse Drogenlieferungen im Jahr 2019 nur deshalb nachweisen konnte, weil er sie selber zugegeben hatte.
Das Gericht ging von bandenmässiger Begehung aus, mit dem Urteil ist auch ein Landesverweis von sieben Jahren verbunden. Wie bei Leuten aus Drittstaaten üblich erfolgt dabei auch ein Eintrag im Schengener Informationssystem, die Sperre gilt somit nicht nur für die Schweiz. Das Urteil kann er noch weiterziehen.