Raserstrecke beschäftigt die Justiz

Zwischen Birri und Ottenbach kommt es immer wieder zu Geschwindigkeitsüberschreitungen – zwei Raser standen nun vor Gericht.

Pascal Bruhin
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Das etwa einen Kilometer lange, schnurgerade Teilstück der Kantonsstrasse zwischen dem Aristauer Ortsteil Birri und dem zürcherischen Ottenbach verleitet manch einen Auto- oder Motorradfahrer dazu, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zu überschreiten. Einmal mehr musste sich das Murianer Bezirksgericht diese Woche mit dieser berühmt-berüchtigten Raserstrecke beschäftigen. Das Gesamtgericht unter Vorsitz von Präsident Markus Koch hatte gleich über zwei Fälle besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu befinden.

Einer der beiden Fälle passierte am 25. Juni dieses Jahres. Ein Motorradlenker fuhr nach einer Ausfahrt mit seinem Gefährt von Meiringen zurück nach Hause in der Region Muri. Auf der Hauptstrasse ausgangs Ottenbach in Fahrtrichtung Birri überholte er drei vor ihm fahrende Personenwagen und wurde prompt geblitzt – mit toleranzbereinigten 152 km/h. Vor Gericht konnte sich der Motorradfahrer die derart hohe Geschwindigkeit nicht erklären: «Ich wusste, dass ich zu schnell unterwegs war. Aber dass es so schnell war, hätte ich nicht gedacht.»

Mehr als doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt

Noch krasser zeigt sich die Übertretung eines anderen Angeklagten, dessen Fall im Anschluss behandelt wurde. Am 29. April, einem Mittwochnachmittag, geriet er mit seinem BMW an exakt der gleichen Stelle in eine Radarkontrolle. 169 km/h hatte er auf dem Tacho, also mehr als doppelt so viel wie erlaubt. Auch der 33-Jährige will nichts von der hohen Geschwindigkeit bemerkt haben: «Es wurde mir erst bewusst, als ich die Polizeifotos sah.» Zusätzlich war auch seine Windschutzscheibe defekt, wodurch das Fahrzeug nicht fahrtauglich gewesen wäre. Beide Verkehrssünder zeigten sich vor Gericht reuig und geständig.

Im Ausserortsabschnitt zwischen Birri und Ottenbach kommt es immer wieder zu Unfällen. In den letzten zehn Jahren ereigneten sich insgesamt 13 polizeilich registrierte Unfälle, wie Simone Britschgi vom Kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt in Absprache mit der Kantonspolizei bestätigt. Davon waren acht mit Personenschaden, wobei sechs Personen leicht und fünf schwer verletzt wurden.

Kein kantonaler Unfallschwerpunkt

Trotz der scheinbar hohen Unfallzahl handelt es sich bei dem besagten Abschnitt nicht um einen kantonalen Unfallschwerpunkt, weshalb eine weitere Streckenuntersuchung keine Priorität habe, schreibt Britschgi. «Selbstverständlich können auf Ausserortsstrecken mit längeren Geraden überhöhte Geschwindigkeiten gefahren werden. Bei massiv überhöhten Geschwindigkeiten wie bei Rasern hat dies aber mit einer willentlichen Absicht einiger Fahrzeuglenkenden zu tun und nicht aufgrund der Strassenanlage.» Sie fügt an, dass in den Jahren 2015/2016 die Kantonsstrasse komplett saniert worden ist. Dabei wurden die Sicherheitsaspekte geprüft und die Strasse dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Kernelement war ein neuer Radweg neben der Strasse. Aber auch Gefahrenelemente wie Einzelbäume wurden dabei entfernt oder versetzt. Weitere Massnahmen seien deshalb nicht vorgesehen.

Die beiden Herren werden sich in Zukunft – nach ihrem zweijährigen Fahrausweisentzug – wohl an die Höchstgeschwindigkeit halten. Das Gericht verurteilte sie jeweils einstimmig zu bedingten Freiheitsstrafen von 15 respektive 18 Monaten und Bussen von 2500 und 2000 Franken.