Tagblatt Online, 01. Juni 2007 00:30:59
Schutzwürdigkeit jetzt beurteilen
«Regierung äussert sich zu Wartegg», Tagblatt, 29. Mai
Die Antwort der Regierung auf meine Interpellation verweist auf die geschichtlich wertvolle Stätte und Landschaft mit besonderer Schönheit als Schutzgegenstand im Sinne des Baugesetzes Art. 98 Abs. 1 hin. Weil in den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts das Schloss Wartegg vom Zerfall bedroht war, suchte man damals einen Weg aus der desolaten Situation.
Hinter dem Erlass eines Gestaltungsplanes war die Idee, dass man auf diese Weise das Schloss erhalten könne. Damit wurde die Grundlage für eine teilweise Überbauung des Warteggparks gelegt. Die Initiative für die Umzonung des gesamten Warteggparks wurde 1990 von der Bürgerversammlung Rorschacherberg abgelehnt. Die Situation war eine ganz andere als heute.
Ein baufälliges Schloss mit einem seit Jahren nicht gepflegten Park stand zum Kauf zur Diskussion. Der Bürgerschaft wurde eine Kostenschätzung zwischen 12 und 18 Millionen Franken für die Enteignung vorgelegt. Damit wären Schloss und Park noch nicht renoviert gewesen. Somit lag es für die Bürgerschaft nahe, das Umzonungsbegehren der Initiative abzulehnen. Heute haben wir ein aus privater Initiative renoviertes Schloss, eine Perle in der Hotelbranche mit einem Kulturbetrieb, und einen gepflegten Park. Er ist einzigartig im Kanton St. Gallen und es gibt nur wenige davon in der Schweiz. Allein der Parkunterhalt kostet jährlich um die 100 000 Franken, notabene privat bezahlt und der Öffentlichkeit zugänglich. Die Zugangswege zum Schloss kommen über Alleen von Westen her. Und nun soll dieser westliche Teil überdimensioniert überbaut werden. Der Park wird dadurch amputiert und die Gesamtanlage verliert in ihrer Ausstrahlung.
Die Bedeutung der heutigen renovierten Schlossanlage ist nicht mehr mit der Situation von 1970 vergleichbar. Es muss jetzt im Jahr 2007 eine Beurteilung über die Schutzwürdigkeit von Schloss und integralem Park vorgenommen werden. Das bedeutet Standortförderung für die sehr schöne Region am Bodensee. Zerstört ist zerstört. Da nützt kein späteres Tränenvergiessen. Die tatsächliche Schutzwürdigkeit der gesamten Anlage von kantonaler Bedeutung muss heute abgeklärt und neu beurteilt werden. Ein solcher Schutzgegenstand muss in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Das ist eine kantonale Aufgabe.
Felicitas Würth-Zoller CVP-Kantonsrätin, Rorschacherberg
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