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Tagblatt Online, 29. Mai 2007 00:30:59

Regierung äussert sich zu Wartegg

Rorschacherberg. Felicitas Würth-Zoller, CVP-Kantonsrätin aus Rorschacherberg, hat in ihrer Interpellation vom 24. April die Regierung um die Schutzwürdigkeit von Schloss Wartegg und dessen Park angefragt. In ihrer Antwort erklärt die Regierung, dass das Schloss Wartegg mit seiner Parkanlage einen Schutzgegenstand im Sinn des Baugesetzes darstellt. Eine historische, kultur- und kunstgeschichtliche Wertung von Schloss und Park seien allerdings nie vorgenommen worden. Über den Schutzumfang besteht seit den siebziger Jahren Uneinigkeit. Auf die Anfrage, wie mit Bauzonen in Schutzobjekten im kantonalen Inventar umzugehen ist, verwies die Regierung auf die Interessenabwägung der kommunalen Behörden. Diese sollen Lösungen unterstützen, die sich mit den Schutzzielen vertragen.

«Die Mitwirkung des Kantons ist im Rahmen der Rechtsmittel- und Genehmigungsverfahren bzw. der Genehmigung gewahrt. Ein Einschreiten ist nach den allgemeinen Voraussetzungen des Aufsichtsrechts geboten, wenn Verfahrensvorschriften verletzt sind oder Vorschriften krass missachtet wurden», antwortete die Regierung auf die Frage nach den Einflussmöglichkeiten des Kantons bei Gefährdung schützenswerter Anlagen. (goe)





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