Tagblatt Online, 23. Januar 2007 00:30:59
Das Juwel Wartegg erhalten
Auf den Baulandflächen im westlichen Warteggpark in Rorschacherberg stehen die Visiere für Überbauungsprojekte. Die teilweise 40 Meter langen und 12 bis 13 Meter hohen Bauten sprengen die räumlichen Dimensionen des Parks, lassen das Schloss klein erscheinen. Sie gefährden geschützte Bäume und Baumgruppen. Einzelne Bauten reichen in die Baumkronen und werden den Wurzelbereich dieser Bäume beeinträchtigen. Das Bauen im Wurzelbereich schädigt die Baumgesundheit.
Schloss und Park bilden eine räumliche Einheit von grosser kulturhistorischer und historischer Bedeutung. Die Bauzonen im Park mit den projektierten Bauten sind ein Fremdkörper in diesem einmaligen kulturhistorischen Park. Mitten im dicht besiedelten Siedlungsband am oberen Bodensee ist der Warteggpark eine naturnahe Insel. Es liegt im öffentlichen Interesse dieses einmalige Kulturgut für die Region zu erhalten. Es wäre auch ein Juwel für die internationale Gartenbauausstellung, die 2017 rund um den Bodensee stattfindet.
Gemäss Artikel 98 c des st.-gallischen Baugesetzes ist der Warteggpark ein Schutzgegenstand, der zu erhalten ist. Die Gelegenheit, daraus die Konsequenzen zu ziehen und die Auseinandersetzung um das aktuelle Bauprojekt zu vermeiden, hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geboten. Im Kanton St. Gallen haben die Gemeinden bei der Ortsplanung einen relativ grossen Ermessensspielraum. Der Gemeinderat hätte in den vergangenen Jahren mehrmals die Möglichkeit gehabt, eine Zonenplanänderung zur Erhaltung des ganzen westlichen Parks ernsthaft zu prüfen, das öffentliche Interesse höher zu gewichten und nach Lösungen zu suchen. Er stellte immer finanzpolitische Überlegungen an die erste Stelle, auch wenn diese oft sehr hypothetische Annahmen waren. Eine Umzonungsinitiative bekämpfte der Gemeinderat mit der Warnung vor unabsehbaren finanziellen Folgen. Auch bei konkursbedingten Handänderungen wäre eine Einflussnahme seitens der Gemeinde möglich gewesen.
Der Gemeinderat macht anderswo eine erfreulich aktive Bodenpolitik. Er will einen Teil der Autobahn überdecken und als Bauland nutzen. Er beteiligt sich an Plänen zur Umnutzung von Industrieanlagen am See zu Wohnraum. Im Rahmen dieser Aktivitäten hätte durchaus eine Lösung für den Warteggpark gesucht werden können zusammen mit der Thurgauer KB, der vorherigen Eigentümerin der Baulandparzellen. Der Gemeinderat liess diese Möglichkeit beiseite, weil ihm die möglichen finanziellen Folgen zu hoch schienen.
Das fehlende Engagement des Kantons für die integrale Erhaltung dieses Kulturguts von überkantonaler, ja nationaler Bedeutung, ist unverständlich. Er hätte es früher in der Hand gehabt, im kantonalen Richtplan ein für die Gemeindebehörden verbindliches Schutzziel festzulegen. Zum aktuellen Bauvorhaben hätten die kantonalen Ämter für Raumentwicklung sowie für Kultur und Denkmalpflege der Gemeinde eine aktuelle Beurteilung des Kulturgutes abgeben und Vorschläge zu seiner integralen Erhaltung machen müssen.
Das Beispiel Warteggpark zeigt, dass die Beibehaltung des Kantonalen Verbands-Beschwerderechts notwendig ist. Nur mit diesem kantonalen Rechtsmittel können der örtliche Naturschutzverein, Heimatschutz und Pro Natura wirksam Einfluss nehmen zugunsten dieses einmaligen Kulturerbes.
Josef Zoller-Hasler Promenadenstrasse 53 9400 Rorschach
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