Tagblatt Online, 11. März 2008 00:30:59
Bauen im Park bewilligt, aber?
Gemeinde hofft, dass trotz Ja zu Bauten im Warteggpark nicht gebaut wird
Rorschacherberg. Die Vorschriften seien nun erfüllt, deshalb habe er den Bau von Mehrfamilienhäusern im Nordteil des Warteggparks genehmigen müssen, teilt der Gemeinderat Rorschacherberg mit. Es gibt aber Ideen, auch diesen Parkteil zu bewahren.
Die Gemeindekanzlei teilt dazu mit: Der Gemeinderat Rorschacherberg hat an seiner letzten Sitzung das Baugesuch der Swisscanto Anlagestiftung für den nördlichen Teil des Warteggparks aus rechtlichen Gründen bewilligt. Die gegen dieses Projekt eingereichten zwei Einsprachen mussten aus planungs- und baurechtlichen Gründen abgelehnt werden. Der Gemeinderat hofft jedoch, ähnlich wie im südlichen Bereich des Parks noch eine andere Lösung zu finden.
Nach Gestaltungsplan von 1997
Im November 2006 stellte die heutige Grundbesitzerin der nördlichen Baulandparzelle im Warteggpark, die Swisscanto Anlagestiftung, ein erstes Baugesuch zur Überbauung ihrer Parzelle mit vier Mehrfamilienhäusern. Die Baukommission der Gemeinde prüfte dieses Gesuch und lehnte es ab, da nicht alle Vorschriften des nach wie vor gültigen Gestaltungsplanes aus dem Jahre 1997 erfüllt waren. In der Folge reichte die Swisscanto Anlagestiftung im August 2007 ein entsprechendes Korrekturgesuch ein, das im vergangenen Dezember öffentlich auflag. Gegen dieses Bauvorhaben gingen zwei Einsprachen ein, die der Gemeinderat aus planungs- und baurechtlichen Gründen abweisen musste.
Mit Datum von heute, 11. März 2008, gilt die beantragte Überbauung – vier Mehrfamilienhäuser im nördlichen Teil des Warteggparks – somit als bewilligt. Gebaut werden darf allerdings erst, wenn die Bewilligung offiziell in Rechtskraft erwachsen ist. Dies ist der Fall, wenn die nun laufende Rekursfrist unbenutzt verstreicht oder – sollten Rekurse folgen – rechtskräftige Entscheide höherer Rekursmittel-Instanzen vorliegen.
Die Gemeinde verlangt von der Bauherrin zudem noch bestimmte Unterlagen, die vor dem Baubeginn einzureichen sind.
Recht auf Bewilligung
Der Gemeinderat sah sich veranlasst, die Bewilligung für die Überbauung des nördlichen Teils des Warteggparks aus rechtlichen Gründen auszusprechen. Das Baugesuch wurde nach den geltenden planungs- und baurechtlichen Grundlagen des Zonen- und Gestaltungsplanes Wartegg geprüft. Da es diesen vollends entspricht, war der Gemeinderat verpflichtet, die Baubewilligung zu erteilen.
Ziel: Warteggpark freihalten
Der Gemeinderat ist sich über die Sensibilität der Bevölkerung in Bezug auf den Warteggpark bewusst. In diesem Sinne ist er auch sehr froh, dass für den südlichen Teil eine gute Lösung gefunden werden konnte, obwohl auch dort für die zu tauschenden Parzellen noch einige rechtliche Hürden zu nehmen sind.
Parallel zur erteilten Baubewilligung versucht der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Grundeigentümerin eine mögliche Lösung für eine teilweise oder vollständige Freihaltung auch des nördlichen Teils des Warteggparks zu finden. Erste Gespräche mit möglichen Mäzenen erfolgten bereits.
Geprüft wird auch, ob allenfalls private Spenden seitens der Bevölkerung erhältlich gemacht werden könnten. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Freunde des Warteggparks eine respektable Anzahl Unterschriften sammelten. Mittels einer geeigneten Finanzierung könnte die Erhaltung des nördlichen Teils des Warteggparks vielleicht ermöglicht werden. (Gk.)
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