Tagblatt Online, 07. Juli 2012 01:34:00
Die verweigerte Abstimmung
Münsterlingens Stimmbürger wollten sich in einer Konsultativabstimmung zur Oberlandstrasse äussern. Der Gemeinderat schiebt dem Vorhaben jetzt mit Verweis auf Gesetz und Kanton den Riegel. Die Initianten sind enttäuscht.
MARTINA EGGENBERGER LENZ
MÜNSTERLINGEN. Einige Stimmbürger würden es gerne schwarz auf weiss sehen – das Resultat, das zeigt, ob Münsterlingen für oder gegen die Oberlandstrasse ist. Lange wurde diskutiert an der letzten Gemeindeversammlung. Der Antrag von Hans Galli, an einer nächsten Versammlung eine Abstimmung durchzuführen, wurde schliesslich mit klarem Mehr angenommen. Dies, obwohl der Gemeindeammann schon damals auf die schwierige rechtliche Situation verwies.
Die Stimmbürger, die sich für die Konsultativabstimmung aussprachen, wurden gestern enttäuscht. Der Gemeinderat teilte nämlich mit, dass er keine ausserordentliche Gemeindeversammlung mit Abstimmung durchführen werde, sondern lediglich eine Podiumsdiskussion mit Befürwortern und Gegner.
Gemeinderat setzt auf Podium
Der Gemeinderat argumentiert, der Netzbeschluss falle nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde und zitiert die Staatskanzlei des Kantons. Die sagt, eine solche Konsultativabstimmung sei nicht zulässig, da es sich um eine kantonale Angelegenheit handle. «Wir haben uns diesen Entscheid nicht einfach gemacht», sagt Gemeindeammann René Walther. Die Rechtslage sei aber klar und mit der Podiumsdiskussion ermögliche man eine ausgewogene Lösung. Das rechtliche Korsett falle weg, und es ergebe sich in der Diskussion mehr Spielraum, so Walther.
Gleich lange Spiesse für alle
Der Antragsteller sieht das anders: «Die Podiumsdiskussion ist nicht das, was wir wollten», sagt Hans Galli. Es müsse doch möglich sein, die Exekutive zu beauftragen, die Meinung des Volkes zu vertreten. «Der Gemeinderat versteckt sich hinter formaljuristischen Begründungen. Man bekommt den Eindruck, dass er gar kein Interesse hat, unsere Meinung anzuhören.» Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert zwanzig Tagen Stimmrechtsbeschwerde eingereicht werden. Galli sagt, er werde dies prüfen. Möglicherweise müsse man nur die Frage anders stellen. Den Antragsteller ärgert es, dass der Stadtrat von Kreuzlingen und andere Exekutiven klar ihre Meinung zur kantonalen Vorlage äussern dürfen, den Gemeindeversammlungen aber das Wort verboten wird.
Nicht einfach aufgeben
Auch Ex-Gemeinderat Daniel Bruun ist der Ansicht, dass juristischer Spielraum besteht, wenn man den Antrag umformuliert «und etwas guter Wille vorhanden wäre». Zwar sei Münsterlingen von der OLS nicht mehr gleich stark betroffen wie von der Südumfahrung. Doch müsse man sich nun mit Lengwil solidarisieren, findet Bruun. Anina Wulf, SP-Kantonsrätin aus Scherzingen, hat den Antrag von Hans Galli ebenfalls unterstützt. Sie will den Entscheid des Gemeinderates nicht einfach so akzeptieren, sondern weitere Abklärungen treffen. «Ich glaube, dass die Mehrheit der Münsterlinger gegen die OLS ist. Das sollen auch die Hinterthurgauer wissen.» René Walther sieht das anders. «Die Stimmung in der Gemeinde ist etwa fünfzig zu fünfzig. Aus diesem Grund verhält sich der Gemeinderat auch neutral.»
region romanshorn 49
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