Tagblatt Online, 04. Mai 2012 07:18:00
Wiederwahlen für Amtsdauer 2012 bis 2016
FRAUENFELD. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die von ihm zu wählenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Amtsdauer vom 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2016 wiedergewählt.
Es handelt sich dabei um den stellvertretenden Generalstaatsanwalt, die Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Jugendanwältinnen und Jugendanwälte. Die Amtsdauer der vom Regierungsrat für die Jahre 2008 bis 2012 gewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter läuft am 31. Mai ab. Deshalb hat er die genannten Personengruppen für die neue Amtsdauer 2012 bis 2016 wiedergewählt.
Im weiteren heisst es im Beschluss des Regierungsrates, dass die von ihm gewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Laufe der Amtsdauer 2008 bis 2012 das 65. Altersjahr erreichen, bis auf Ende des Monats gewählt sind, in welchem sie das 65. Altersjahr vollenden. (id/red.)
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