Tagblatt Online, 08. Mai 2012 07:16:00
Unzufriedenheit hält sich in Grenzen
Das Obergericht in Frauenfeld ist Berufungsinstanz gegen Urteile der einzelnen Bezirksgerichte. (Bild: Archivbild: Susann Basler)
FRAUENFELD. Der Verwaltungsrat des EKT ist froh, dass er die Kommissionen zurückgeholt hat, die der frühere Finanzchef zu Unrecht einkassiert hat. Der Staatsanwalt nennt die Strafe gegen den früheren Finanzchef in der Höhe gerade noch akzeptabel.
MARTIN KNOEPFEL
Er müsse noch offenlassen, ob er die Berufung aufrechterhalte, sagte der Anwalt des in Brasilien lebenden vierten Angeklagten im EKT-Prozess gestern. Sein Mandant war von der Prozessteilnahme in Arbon dispensiert worden. Die Berufung müsse man als Anwalt anmelden, um sich nichts zu vergeben. Ähnlich äusserte sich der Anwalt eines als Gehilfe des Ex-Finanzchefs verurteilten Finanzdienstleisters. Er nannte die Urteilsbegründung nicht völlig abwegig, muss sich aber noch nicht mit seinem Klienten besprechen. Der Anwalt des anderen Finanzdienstleisters war gestern unterwegs.
Strafe als akzeptabel eingestuft
Die Strafe für den früheren Finanzchef des EKT sei als absolutes Minimum akzeptabel, findet Staatsanwalt Marco Breu. Dass sie tiefer sei als beantragt, ergebe sich aus dem Teilfreispruch. Die Anklage hatte dem Ex-Finanzchef vorgeworfen, er habe 2008 das Klumpenrisiko nicht reduziert, das die Schuldverschreibungen von Lehman Brothers für das EKT bildeten. Der Freispruch in diesem Punkt sei nachvollziehbar, sagt Breu. Wer Provisionen zahle, müsse sich fragen, ob der Empfänger das Geld behalten dürfe. Das sei eine Warnung. Wenn kein Verteidiger vor Obergericht zieht, wird das Breu auch nicht tun.
Kein Zivilverfahren geplant
Er sei nach wie vor überzeugt, dass EKT-Mitarbeiter keine Beamten seien. Das sagte der Anwalt des früheren Finanzchefs des EKT gestern der TZ. Er nannte es diskutabel, dass sein Mandant vom Bezirksgericht Arbon wegen Sich-bestechen-Lassens als Beamter verurteilt wurde. Dennoch tendiere sein Mandant dazu, das Urteil zu akzeptieren. Ein Grund bestehe darin, dass er so nicht riskiere, nach der Berufung und der Anschlussberufung der Gegenseite schlechter dazustehen. Der Entscheid sei noch nicht definitiv.
Das EKT habe die Provisionen, die der Ex-Finanzchef kassierte, zurückholen wollen. Das sei gelungen, sagte Verwaltungsratspräsident Rainer Sigrist. Der Verwaltungsrat des EKT habe entschieden, das Urteil des Bezirksgerichts nicht weiterzuziehen, da die zu erwartenden Kosten grösser wären als die möglichen Erträge. Sigrist schloss zudem Zivilverfahren des EKT gegen den Ex-Finanzchef und die anderen Angeklagten aus. Im Prozess vor dem Bezirksgericht hatte sich der Anwalt des EKT diese vorbehalten. Die Schuldverschreibungen von Lehman Brothers, die der frühere Finanzchef fürs EKT gekauft hatte, hat dieses vor einiger Zeit mit Verlust verkauft.
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