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Tagblatt Online, 02. August 2012 12:54:00

Sehbehinderte Geochemikerin erhält keinen 17-Zoll-Laptop

Eine stark sehbehinderte Geochemikerin aus dem Kanton Thurgau hat keinen Anspruch auf einen Laptop mit 17-Zoll-Bildschirm auf Kosten der Invalidenversicherung (IV). Dies hat das Bundesgericht entschieden, indem es eine Beschwerde der Frau abwies.

(sda)

Die 49-jährige Doktorin der Geochemie und Thurgauer Grossrätin hatte den Laptop für 5000 Franken Ende 2010 bei der IV-Stelle ihres Kantons beantragt. Sie sei wegen ihrer Sehbehinderung auf einen grossen Bildschirm und einen leistungsfähigen Rechner angewiesen. Das beantragte Notebook sei eine einfache und zweckmässige Lösung.

Die Wissenschafterin arbeitet zurzeit an einer Habilitation, um später eine Lehrtätigkeit aufzunehmen. Diese Arbeit wird ihr von einer Stiftung finanziert. Daneben absolviert die Frau an der ETH Zürich auf eigene Kosten einen Didaktikkurs. Sie bezieht seit 2007 eine halbe IV-Rente.

Habilitation nicht zwingend nötig

Die kantonale IV-Stelle und das Thurgauer Verwaltungsgericht verneinten den Anspruch der Frau auf den Laptop. Zum gleichen Urteil kam jetzt auch das Bundesgericht. Es wies die Beschwerde der Thurgauerin ab und auferlegte ihr Gerichtskosten von 500 Franken.

Nach den Richtlinien der IV gehöre ein PC mit Zubehör heute zur Grundausstattung eines Haushalts und sei deshalb von der versicherten Person selber zu bezahlen. Die IV übernehme höchstens die durch Invalidität bedingten Mehrkosten, beispielsweise die Kostendifferenz für einen grösseren Bildschirm.

Ausserdem brauche die Geochemikerin nicht unbedingt eine Habilitation, um an einer Fachhochschule zu lehren. Weder die Habilitation noch der Didaktikkurs seien unerlässlich, damit die Wissenschafterin ihre Erwerbsfähigkeit erhalten oder verbessern könne.





Leser-Kommentare:
2 Beiträge

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unangan (03. August 2012, 10:38)
nun als Grossrätin

sollte Sie, die Frau Grossrätin flexibel und kreativ ein Lösung zu ihrem Problem finden. Ansonsten, zweifle ich an ihrer Tauglichkeit als Grossrätin.
Denn, ein 24 Zoll Flachbildschirm sollte sicher von ihnen finanzierbar sein. Einen leistungsstarken E-PC zum Schreiben einer Habilitation kostet weniger als Fr. 500.-- und zum Datentransport eine externe Festplatte für nicht mal Fr. 100.-- macht zusammen gezählt nicht mal tausend Franken.
Während meiner IT-Umschulung die von der IV verfügt wurde wurde mir von der IV nicht mal ein PC finanziert. Meine gesamte Hard- und Software musste ich selber finanzieren und dieser Betrag schlug mit Fr. 5000.-- "zu Buche".
Und dies mit einer Minimalrente während der Umschulungszeit..!!!....

Frau Grossrätin:, Ihre Forderungen an die IV finde ich eine Schande.

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schwizer (02. August 2012, 18:02)
Tatsache ist...

...dass die IV an zuviele IV Bezueger und IV Betrueger Geld ausbezahlt! Allein im Kanton Thurgau bezieht ein allen uns bekannter IV Renter aus dem Kosovo eine Rente von ueber 6000.- pro Monat!! Wann wird hier endlich gehandelt? Es ist schon allerhand dass viele der IV Bezueger aus den ehemaligen Jugoslawien und der Tuerkei stammen! Hier muss endlich der Riegel geschoben werden!

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