Direkte Links und Access Keys:

Tagblatt Online, 24. Mai 2012 19:02:00

Erbs Wohnsitz kommt unter den Hammer

Schloss Eugensberg und Zentrum Töss fallen in die Konkursmasse

Kein Zuhause mehr: Rolf Erb muss aus Schloss Eugensberg ausziehen. Zoom

Kein Zuhause mehr: Rolf Erb muss aus Schloss Eugensberg ausziehen. (Bild: Keystone/ Ennio Leanza)

Schloss Eugensberg soll zugunsten der Konkursmasse der Hugo Erb AG verwertet werden. Das Bezirksgericht Winterthur hat am Donnerstag sein ergänzendes Urteil im Fall Rolf Erb eröffnet; bereits im März verurteilte es Erb zu 8 Jahren Freiheitsstrafe.

Florian Sorg

Der konkursite Unternehmer Rolf Erb muss Schloss Eugensberg verlassen. Kurz bevor er Konkurs anmelden musste, hatte er Anfang 2003 das Schloss Eugensberg im thurgauischen Salenstein für 27 Millionen Franken von der Hugo Erb AG gekauft und wenig später seinen damals 10 Monate alten Söhne geschenkt. Sich selbst sicherte er ein lebenslängliches Nutzniessungsrecht.

Erbs Wohnrecht erlischt

Die Rechnung ist nicht aufgegangen. Am Donnerstag eröffnete das Bezirksgericht Winterthur das ergänzende Urteil, wonach das Schloss zur Konkursmasse der Hugo Erb AG gehört. Damit verliert Rolf Erb auch sein Wohnrecht auf dem Schloss. Weitere Vermächtnisse im Umfang von rund 8 Millionen Franken fallen in die Konkursmasse der Privatperson Rolf Erb.

Der heute 61-jährige frühere Chef der konkursiten Winterthurer Erb-Gruppe wollte der ergänzenden Urteilseröffnung nicht beiwohnen. Das Bezirksgericht Winterthur hatte ihn am 22. März dieses Jahres wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung zu 8 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte 10 Jahre gefordert. Erbs Verteidiger – sie hatten auf Freispruch plädiert – kündigten daraufhin an, den Entscheid beim Obergericht anzufechten.

Zur Verwendung der von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Liegenschaften und Wertschriften konnte das Bezirksgericht im März noch keinen Entscheid fällen. Die dadurch tangierten Familienmitglieder Erbs hatten moniert, sie seien zu spät in das Verfahren einbezogen worden; eine entsprechende Beschwerde war beim Zürcher Obergericht noch hängig.

Nie bezahlt und verschenkt

Unterdessen hat das Zürcher Obergericht die Beschwerde als gegenstandslos abgeschrieben, wie der Winterthurer Gerichtspräsident Bernhard Sager am Donnerstag bekanntgab. In der mündlichen Urteilseröffnung bezeichnete er die nun angeordnete Annullierung von Schenkungsverträgen und Grundbucheintragungen als Konsequenz aus dem bereits gefällten Schuldspruch wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung. Laut dem Gerichtsvorsitzenden sind die Einziehungen im vorliegenden Fall gerechtfertigt, weil sie durch eine Straftat erlangt wurden und nicht Dritte betreffen, sondern Begünstigte. Deren Rechtsvertreter hatte in der Hauptverhandlung vom Januar auf einen Verzicht auf eine Einziehung plädiert, was gemäss Strafgesetzbuch bei einem Erwerb durch Dritte in Unkenntnis der Einziehungsgründe oder im Fall einer unverhältnismässigen Härte (Artikel 70) möglich wäre.

Staatsanwaltschaft und Geschädigtenvertreter hingegen machten zum Schloss geltend, dass Erb vor der Schenkung an seine damals 10 Monate alten Söhne gar nicht der Eigentümer des Anwesens gewesen sei. Zwar habe das zuständige Grundbuchamt den Kauf von der Hugo Erb AG im Februar 2003 eingetragen, aber der Kaufpreis von 27 Millionen Franken sei nie entrichtet worden. Insgesamt betrifft der nun eröffnete Gerichtsentscheid die Einziehung Vermögenswerte im Gesamthöhe von rund 35 Millionen Franken.

Zentrum Töss und Oldtimer

Ausser dem Schloss hatte Erb seinen Söhnen vor 9 Jahren die Schlosshof Immobilien AG mit dem Winterthurer Einkaufszentrum Töss und einigen Wohnliegenschaften sowie die Villa Wolfensberg in Winterthur und Wertschriften vermacht. Seiner Lebenspartnerin schenkte er das Inventar von Schloss Eugensberg, darunter befinden sich 13 Oldtimer englischer, italienischer und deutscher Nobelmarken. Das vollständige Urteil liegt noch nicht vor. Es soll 900 Seiten umfassen.

Urteil DG110003 vom 8. 5. 12, noch nicht rechtskräftig.




Leser-Kommentare:
5 Beiträge

Kommentare lesen

NapoleonV (03. Juni 2012, 10:32)
@Alle

Ich bin Besitzer eines Schlosses mit ungefähr dem gleichen m2 Volumen wie "Eugensberg", allerdings steht meines in Frankreich. Der Unterhalt eines Schlosses dieser Grösse, insbesondere der Garten- und Umgebungsanlagen bedarf eines Fulltime Gärtnerjobs, sprich Kosten von monatlich 6-10 Tausend Franken. Dazu kommen die sonstigen Kosten die ein Haus dieser Grösse monatlich verursacht, am Ende des Monats sind 20 Tausend Franken locker ausgegeben. Diese Ausgaben sind aus Einahmen durch Ticketverkauf (falls das Haus als Museum dienen soll) nicht Wett zu machen! Ein Haus dieser Grösse kann nur rentabel betrieben werden, wenn es als Haupt- oder Repräsentations Sitz eines Grosskonzerns gehalten wird, oder wie in meinem Fall sich darin ein exquisietes nicht Alltägliches Hotel mit angeschlossenem Weingut befindet. Wer auch immer am Ende Schloss Eugensberg bekommt, muss sich gut überlegen wie es rentabel genutzt werden kann!

Beitrag kommentieren

unangan (24. Mai 2012, 18:58)
@PITCHI

...Grins.... soll als der Kanton Thurgau das Schloss Eugensberg kaufen und unterhalten...???... Hast Du PITCHI noch nicht genug des Messie-Syndroms der gemeindlichen, staatlichen und Bundesstellen..???...
Nicht nur private Personen leiden an krankhafter Sammelwut. Auch vom Volk initierte, gar geforderte Sammelleidenschaft erscheint mir vielfach eine krankhafte Besitzerhaltung durch die öffentliche Hand. Stimmt... das Schloss und deren Parktanlage ist "prachtvoll". Aber, dass der Kanton gleich die Anlage kaufen soll und noch schlimmer, den Unterhalt finanzieren soll, beziehungsweise die finanz. Garantie für den Unterhalt tragen soll...!!!... Ist realtitätsfremd. Eintritte würden kaum die tausende von Franken im Monat einbringen, die der Erhalt der Liegenschaft kostet. Ja... vielleicht könnte der Staat die Ergängzungsleistungen der Armen kürzen und damit das Schloss unterhalten....Und somit:, "NEIN" PITCHI... Du hast wohl eine ... M...se

Beitrag kommentieren

Pitchi (25. Mai 2012, 08:44)
..Grins..

@UNANGAN :Was verstehen Sie unter "M...se" ?Soll das meine geistige Gesundheit anzweifeln ? Wenn es verrückt ist, zu denken, ein wohlhabender Kanton in einem reichen Land (das ist die Schweiz immer noch, trotz all dem Gejammer)könnte einen Kredit zur Erhaltung eines Kulturgutes springen lassen, dann will ich gerne einen Vogel haben; meinetwegen eine ganze Volière. Trotzdem bin ich realistisch; es wird wohl so herauskommen wie von DEICH vorausgesehen.Hoffen wir nur, dass die Liegenschaft nicht den Immobilienhaien zum Frass vorgeworfen wird.

Beitrag kommentieren

deich (24. Mai 2012, 18:42)
Kaum

Wäre zu schön, wenn man ein solches Schlossanwesen kaufen könnte und nur durch "Eintrittsbillette das Ganze amortisieren": Den Ankauf von Haus und Grundstück, das museale Einrichten, die im Haus Beschäftigten bezahlen, den Unterhalt, usw. Alles Fiktion! Sicher wäre es schön, wenn sich der Kanton, die Öffentlichkeit, eines der letzten Bijous überm Untersee sichern könnte. Wie das gehen soll, weiss ich allerdings nicht. Man kann dazu natürlich die Steuern erhöhen - oder? Nein: Um "dieses Ding" werden sich die potentiellen Käufer aus der Wirtschaft scharen. Dass hier ein weiteres Ausbildungszentrum entstehen könnte, wie der Wolfsberg und der Lilienberg, beide liegen prächtig überm See in der steuerbegünstigten Gemeinde Ermatingen, ist viel wahrscheinlicher, als dass sich Frauenfeld hier zu engagieren wagt. Und wenn es doch so kommen sollte: Wohlan. Kaufbegünstigungen durch die geprellten Gläubiger sind auf jeden Fall auszuschliessen!

Beitrag kommentieren

Pitchi (24. Mai 2012, 17:08)
Eugensberg

Wie macht man das - ein Schloss kaufen, es nicht bezahlen und trotzdem darin residieren ? Ich wünsche mir schon lange ein solches Schloss....
Wie dem auch sei, am besten wäre, wenn der Kt.Thurgau Schloss Eugensberg ersteigern und der Öffentlichkeit zugänglich machen würde.Es ist die Ergänzung zu Arenenberg, der Residenz von Prinz Eugens Schwester Hortense.Der Preis ist natürlich happig, der Unterhalt teuer, aber die Eintrittsbillette könnten das Ganze amortisieren.

Beitrag kommentieren

Kommentar schreiben

Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie eingeloggt sein!

Um Inhalte kommentieren zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos registrieren!

Anzeige:

tagblatt.ch / leserbilder

facebook.com / tagblatt

 ...