Tagblatt Online, 15. März 2012 15:34:50
Gesetzliche Grundlage
In der Schweiz gilt ein gesetzliches Abgabe- und Verkaufsverbot an unter 16-Jährige generell für alle Alkoholika. Für sogenannte Alcopops sowie alle gebrannten Wasser gilt ein Abgabe- und Verkaufsverbot an unter 18-Jährige. Mit der Durchsetzung der Abgabebeschränkung sind jene Mitarbeitenden im Detailhandel und im Gastgewerbe konfrontiert, die in direktem Kontakt mit den Kundinnen und Kunden stehen. (red./hs)
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