Tagblatt Online, 10. August 2009 01:03:38
Steinach soll renaturiert werden
Die Schmutzfrachten der Steinach sollen reduziert werden. Zudem soll der Fluss hochwassersicherer gemacht werden. (Bild: Bild: Hannes Thalmann)
Für die Planungsarbeiten zur Sanierung und Renaturierung des «Steinach»-Baches hat der Gemeinderat Steinach der Arbeitsgemeinschaft «Steinach Plus» einen Projektierungsauftrag erteilt. Der Flusslauf soll natürlicher werden.
Für die Sanierung des Bachlaufes der Steinach gibt es drei wesentliche Gründe.
Wappnen gegen Hochwasser
Einerseits sind die 100jährige Bachverbauung und die Schwellen an vielen Stellen beschädigt und benötigen einen Unterhalt. Obwohl die Steinach seit einigen Jahren nicht mehr über die Ufer getreten ist, sind die Kapazitäten für die Wassermassen bei starken Gewitterregen nicht ausreichend.
Dies haben auch die vor einigen Jahren aufgetretenen Schäden am Nachbarbach der Goldach gezeigt, welche als Folge des Naturereignisses in den vergangenen Jahren saniert und renaturiert worden ist.
Direktableitung in den See
Einer dritter Grund ist die geplante Ableitung des gereinigten Abwassers von der ARA Hofen zur ARA Morgental und über deren Ableitung direkt in den Bodensee.
Dadurch wird die Steinach rund 80 Prozent weniger Wasser aufweisen, so dass sich eine Verschmälerung des Bachgerinnes aufdrängt. Der nun erteilte Projektierungsauftrag soll die Möglichkeiten der Sanierung und Renaturierung aufzeigen. Die Bevölkerung wird über die Projektschritte und den Stand der Planungen regelmässig informiert werden. Das beauftragte Unternehmen ist eine Arbeitsgemeinschaft (Arge), bestehend aus den Ingenieurbüros Fröhlich Wasserbau AG, St. Gallen, und Grünenfelder + Lorenz AG, St.
Gallen. Die Ausschreibung der Arbeiten erfolgte durch das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen, Sektion Wasserbau. Für die ersten Planungsarbeiten wurde mit den Budgets 2008 und 2009 ein Kredit von vorerst 100 000 Franken eingeholt.
Bund beteiligt sich
Die gesamten Planungsarbeiten und die Realisierung werden aber einen wesentlich höheren Investitionsbedarf zur Folge haben. Bei Realisierung des Projektes wird sich der Bund mit 35 bis 45 Prozent sowie der Kanton an den Kosten beteiligen. (grs)
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