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St.Galler Tagblatt

St.Galler Tagblatt Online, 17. April 2012 01:04:00

Für Schmid bleiben die Türen zu

GROSSER RAT

Luzi Schmid am Rednerpult im Grossen Rat. (Bild: Nana do Carmo)

ARBON. Der Arboner CVP-Kantonsrat Luzi Schmid ist zwar wiedergewählt worden. Als Notar wird er aber sein politisches Mandat niederlegen müssen. Beides sei unvereinbar, bezieht sich die Staatskanzlei auf die klare Rechtsgrundlage.

MAX EICHENBERGER

Das Büro des Grossen Rates dürfte am nächsten Montag die Frage der Wählbarkeit des Arboner Notars Luzi Schmid prüfen und noch gleichentags entscheiden. «Nach der geltenden Gesetzesvorlage kann Luzi Schmid nicht mehr im Kantonsparlament Einsitz haben», sagt Peter Kummer, Präsident des Büros des Grossen Rates. Es sei denn, Schmid gebe seinen Beruf als Notar auf.

Vom Regierungsrat angestellt

Wie seit ehedem sind Notare zwar Staatsangestellte, neuerdings werden sie aber vom Regierungsrat angestellt und nicht mehr vom Volk gewählt. Damit fällt die Berufsgattung, wie die der Grundbuchverwalter ebenso, unter die sogenannte «Unvereinbarkeitsklausel», wonach Staatsangestellte nicht im Grossen Rat politisieren dürfen. Das gilt allerdings nicht für alle: so dürfen zum Beispiel vom Volk gewählte Bezirksrichter Mitglied des Kantonsparlamentes sein, obwohl sie vom Staat den Lohn beziehen.

Nicht beliebig auslegen

Peter Kummer will zwar dem Entscheid des Gesamtbüros nicht vorgreifen. Die Sachlage ist aus seiner Beurteilung allerdings klar. Er könne sich darum kaum vorstellen, dass die Parlamentsdienste noch einen Paragraphen ausgraben werden, der Schmid noch Möglichkeiten eröffnen wird, als Wiedergewählter auf der CVP-Liste das Mandat beibehalten zu können. Die gesetzliche Grundlage könne nicht beliebig ausgelegt werden.

Verfassungsgrundlage gilt

Das sieht auch Staatsschreiber Rainer Gonzenbach so: «Grundsätzlich und eindeutig gilt die jetzige Verfassungsgrundlage. Und die lässt solche Doppelfunktionen nicht zu.» Gonzenbach sieht für Schmid nur zwei Optionen: Entweder er nimmt das Mandat als Parlamentarier an und gibt seinen Beruf auf – oder er entscheidet umgekehrt für seine berufliche Anstellung als Notar. Damit wäre die politische Tätigkeit als Kantonsrat nicht vereinbar.

Daran ändere auch die Tatsache nicht, dass eine Motion von Schmids Parteikollegin Elsbeth Aepli unterwegs ist, die auf eine Lockerung der Unvereinbarkeitsregeln hinzielt. Aepli selber ist ein gebranntes Kind: Sie hatte 1996 nach ihrer Wahl in den Grossen Rat die Tätigkeit als stellvertretende Verhörrichterin aufgegeben.

Kein Spielraum, keine Auswege

«Wenn eine Motion eingereicht wird, zeitigt diese keine Vorwirkung», betont Gonzenbach – und beraubt Schmid der Hoffnung, dass eine allfällige duldende Übergangsregelung wirksam werden könnte. Erst muss die Motion vom Regierungsrat beantwortet werden, dann müsste sie – theoretisch – erheblich erklärt werden und schliesslich ihr Inhalt in einer Verfassungsbestimmung aufgenommen werden. Und diese dann auch die Volkshürde nehmen.

Klar ist für den Thurgauer Staatsschreiber: «Der jetzige Sachverhalt ist nach jetzigem genau definierten Recht zu beurteilen.» Da eröffne sich kein Spielraum und gebe es auch keine Auswege, sagt Gonzenbach. Letztlich obliege aber die Prüfung dem Büro des Grossen Rates. Wenn es denn so kommt, würde Schmid sich für seinen Beruf entscheiden.

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