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Tagblatt Online, 08. September 2010 01:03:47

Parkplätze kosten ganzjährig

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Ein Franken pro Stunde kostet das Parken, wie am Quai, ab 1. Oktober. (Bild: Bild: Max Eichenberger)

Ab 1. Oktober wird auf dem Gemeindegebiet von Arbon die ganzjährige Gebührenpflicht rund um die Uhr eingeführt. Dies hat der Stadtrat beschlossen.

Die neue Regelung betrifft die bereits bisher monetär bewirtschafteten Parkplatzanlagen am Adolph-Saurer-Quai, auf dem Hafendamm, beim Schwimmbad sowie den Parkplatz Römerhof.

Arbon hat nachgezogen

Die Ausdehnung der monetären Parkplatzbewirtschaftung auf das ganze Jahr während 24 Stunden entspricht den Vorgaben aus dem kantonalen Richtplan, wonach die Gemeinden für die Bewirtschaftung der Parkflächen im Ortszentrum zu sorgen haben.

In vielen Gemeinden ist die Parkplatzbewirtschaftung an privilegierten Lagen deshalb bereits Standard. Aus diesem Grund hat auch der Stadtrat Arbon entschieden, auf dem Gemeindegebiet von Arbon bei den bereits heute bewirtschafteten Parkplätzen eine ganzjährige Gebührenpflicht einzuführen. Mit Einführung einer ganzjährigen Parkplatzbewirtschaftung werden auch die Gebühren vereinheitlicht.

Ein Franken pro Stunde

Neu zahlen Parkplatzbenützer sowohl am Adolph-Saurer-Quai wie auch auf dem Hafendamm, beim Schwimmbad und auf dem Parkplatz Römerhof 1 Franken pro Stunde – unabhängig davon, ob der Parkplatz tagsüber benützt wird oder in der Nacht. Der einheitliche Tarif ersetzt den jetzigen Gebührenwirrwarr und ist in seiner Höhe vertretbar. Der bei einer Parkierung zu leistende Minimalbetrag beträgt 50 Rappen.

30 000 Franken zusätzlich

Die Mehreinnahmen werden im ersten Jahr mit dem Aufwand für die Anpassungen bei den Parkuhren und der Signalisation kompensiert. Ab 2011 dürften dank der Parkplatzbewirtschaftung rund 30 000 Franken zusätzlich in die zweckgebundene Spezialfinanzierung für die Errichtung von Parkierungsanlagen oder für die Verwirklichung von Massnahmen zur Verkehrsberuhigung einfliessen.

Die Vereinheitlichung der Gebührenpflicht und der Tarife trägt bei zu einer gerechteren Verteilung der Kosten für die Nutzung des öffentlichen Grundes. (sk/mtk)





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