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Tagblatt Online, 09. September 2010 01:02:51

Belastete Standorte

Belastete Standorte sind Orte, deren Belastung von Abfällen stammt und die eine beschränkte Ausdehnung aufweisen. Sie umfassen erstens Ablagerungsstandorte: Dabei handelt es sich um stillgelegte oder noch in Betrieb stehende Deponien und andere Abfallablagerungen; ausgenommen sind Standorte, an die ausschliesslich unverschmutztes Aushub-, Ausbruch- oder Abraummaterial gelangt ist. Zweitens Betriebsstandorte: Dies sind Standorte, deren Belastung von stillgelegten oder noch in

Betrieb stehenden Anlagen oder Betrieben stammt, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Drittens Unfallstandorte: Standorte, die wegen ausserordentlicher Ereignisse, einschliesslich Betriebsstörungen, belastet sind. (pd./alb.)





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