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Tagblatt Online, 13. August 2010 01:02:06

Kleidervorschriften

Mit Kappe wird man zum Problem,

mit Kopftuch schon recht unbequem,

denn aus dem Bildungsdepartement

tönts dezidiert und vehement:

«Kopfbedeckung im Unterricht

ist verboten und geht nicht.»

Die meisten Köpfe sind grundsätzlich gleich,

doch einige Birnen sind weicher als weich.

Hirnverbrannte haben derlei Ideen.

Das schafft nicht einmal «zehn vor zehn».

Lassen wir doch dem Kopf seine Mütze!

Jede und jeder sich effizient schütze

vor Staub und Hitze, vor Sonne und Regen:

Die Kopfbedeckung, welch ein Segen!

Und sie schadet ganz bestimmt nicht.

Ja, das Kopftuch wird geradezu Pflicht

als ärztlich verschriebne Gehörschutzkur

ist es zu tragen rund um die Uhr.

Für die Kappenkopftuchkontroverse

finden sich sehr leicht diverse

durchschlagend gute Argumente

wie auch gänzlich indifferente.

Stört ein bedecktes Schülerhaupt?

Sind Heilandsandalen nicht erlaubt?

Lenkt Pearcing nicht vom Lernen ab?

Sind die Röcke nicht zu knapp?

Ab welchen «BH-Hütchengrössen»

entstehen unerlaubte Blössen,

werden Lehrer provoziert?

Was wird wann und wo notiert?

Kämpft das ED vehement

für ein Bekleidungsreglement?

Dann wäre wohl einzig die Uniform

der SVP reglementskonform.

De Gallestei.

Der Flawiler Buchautor und Kolumnist Rolf Bollinger alias Dr. Gallestei schreibt jeden Freitag in der Grossauflage der Wiler Zeitung.





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