Tagblatt Online, 13. August 2010 01:02:06
Kleidervorschriften
Mit Kappe wird man zum Problem,
mit Kopftuch schon recht unbequem,
denn aus dem Bildungsdepartement
tönts dezidiert und vehement:
«Kopfbedeckung im Unterricht
ist verboten und geht nicht.»
Die meisten Köpfe sind grundsätzlich gleich,
doch einige Birnen sind weicher als weich.
Hirnverbrannte haben derlei Ideen.
Das schafft nicht einmal «zehn vor zehn».
Lassen wir doch dem Kopf seine Mütze!
Jede und jeder sich effizient schütze
vor Staub und Hitze, vor Sonne und Regen:
Die Kopfbedeckung, welch ein Segen!
Und sie schadet ganz bestimmt nicht.
Ja, das Kopftuch wird geradezu Pflicht
als ärztlich verschriebne Gehörschutzkur
ist es zu tragen rund um die Uhr.
Für die Kappenkopftuchkontroverse
finden sich sehr leicht diverse
durchschlagend gute Argumente
wie auch gänzlich indifferente.
Stört ein bedecktes Schülerhaupt?
Sind Heilandsandalen nicht erlaubt?
Lenkt Pearcing nicht vom Lernen ab?
Sind die Röcke nicht zu knapp?
Ab welchen «BH-Hütchengrössen»
entstehen unerlaubte Blössen,
werden Lehrer provoziert?
Was wird wann und wo notiert?
Kämpft das ED vehement
für ein Bekleidungsreglement?
Dann wäre wohl einzig die Uniform
der SVP reglementskonform.
De Gallestei.
Der Flawiler Buchautor und Kolumnist Rolf Bollinger alias Dr. Gallestei schreibt jeden Freitag in der Grossauflage der Wiler Zeitung.
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