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Tagblatt Online, 01. September 2010 01:01:14

Das Projekt kurz vorgestellt

Der Postplatz und der Obertorplatz in Lichtensteig müssen wegen vorhandenen Schäden saniert werden. Dies bietet die Möglichkeit, gleichzeitig die Verkehrsführung und die Sicherheit zu verbessern. Eine Arbeitsgruppe hat sich im Vorfeld mit verschiedenen Fragen wie dem rollenden Verkehr, der Umweltbelastung, der Sicherheit und Parkierungsfragen sowie mit der Gestaltung auseinander gesetzt.

Kreisel ist nicht möglich

Verschiedene Varianten einer neuen Verkehrsführung wurden geprüft. Ein Kreisel kann nicht gebaut werden, weil es dafür zu wenig Platz gibt. Denn im Minimum muss ein Kreisel einen Durchmesser von 28 Metern aufweisen. Dies bedingt, dass die Vortrittsregelung zugunsten der Kantonsstrasse, die von der Wasserfluh durch die Hauptstrasse führt, erfolgen muss. Wichtig war für die Arbeitsgruppe auch, dass die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert wird. Dies bedingt unter anderem, dass der Verkehrsfluss abgebremst werden muss.

Strassen werden enger

Durch bauliche Massnahmen sollen die Bürgistrasse und die Hauptgasse bis zum Rathaus enger werden. Eine Verkehrsinsel in der Einfahrt der Hauptgasse verlangt, dass die Fahrzeuge eine Kurve machen müssen. Dadurch soll die Geschwindigkeit reduziert werden. Bei der Loretostrasse wird die Verkehrsinsel markanter ausgebaut, damit die Fussgänger sicherer die Strasse überqueren können. Auch bei den Busparkplätzen sind Verbesserungen vorgesehen. Die Grabengasse wird total saniert.

Darin werden Sicherheitselemente gesetzt und ein Radweg signalisiert. Durch die Verbreiterung des Trottoirs wird der Fussgängerübergang kürzer. Es wird aber weiterhin möglich sein, in die Hauptgasse und in Richtung Wasserfluh abzuzweigen. Die Kosten der Sanierung betragen rund 1,18 Millionen Franken. Davon fallen 413 000 Franken auf Lichtensteig.

Urnengang am 26. September

Der Gemeinderat Lichtensteig hat diesem Kantonsprojekt zugestimmt. Gegen diesen Vernehmlassungsbeschluss wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung ist am 26. September. Stimmt das Volk dem Gemeinderatsbeschluss zu, wird das Projekt wie vorgestellt gebaut. Sagt das Volk Nein, könnte der Kanton das Projekt trotz dem Volksentscheid realisieren oder nur die dringendsten Sanierungsarbeiten am Strassenbelag ausführen. (sas)





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