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Tagblatt Online, 12. August 2010 01:01:59

Ein Schild macht noch keine Busse

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Seit geraumer Zeit stehen Schilder auf den Parkplätzen bei der Kreuzung Richtung Oberhelfenschwil in Dietfurt. (Bild: Bild: mgi)

DIETFURT. Dietfurter Firmen beklagen sich über Parkplätze, die von unberechtigten Automobilisten benutzt werden. An der Oberhelfenschwiler Strasse stehen darum seit kurzem Parkverbot-Schilder, denn es handelt sich um Privatgrund. Die Schilder alleine haben aber noch keine Rechtsgültigkeit.

Matthias Giger

Seit einiger Zeit stehen bei den gelb markierten Parkplätzen an der Oberhelfenschwilerstrasse in Dietfurt Schilder, welche die Parkplätze als Geschäfts- beziehungsweise Privatparkplatz kennzeichnen. Aufgestellt wurden die Schilder von der Schönenberger AG, die Grundbesitzerin ist. «Es ging uns darum, der Missachtung des Privatgrundes einen Riegel zu schieben», sagt Geschäftsführer Andreas Freudiger.

Gelb markierte Parkplätze bedeuten, dass diese nur für einen bestimmten Personenkreis zur Verfügung stehen – in diesem Fall den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der eingemieteten Firmen. Arthur Vogel, Geschäftsführer der Vogel Holzbau GmbH erzählt: «Wir hatten das Problem, dass die Parkplätze öfters von anderen Autos besetzt waren. Der Platz unmittelbar vor dem Geschäft dient dem Güterumschlag. Daher können unsere Mitarbeiter nicht hier parkieren.» Arthur Vogel wandte sich an den Vermieter, die Schönenberger AG. Andreas Freudiger habe in der Folge mit den Mietern gesprochen und den Bedarf nach Parkplätzen abgeklärt. Danach stellte er die Schilder auf.

Keine rechtliche Bedeutung

Gemäss Peter Minikus, Bausekretär der Gemeinde Bütschwil, darf zwar jeder auf dem eigenen Grundstück Tafeln aufstellen, diese hätten damit allerdings noch keine rechtliche Bedeutung. Dafür bedürfe es des privatrechtlichen Besitzesschutzes.

Gemäss Minikus ist eine solche Massnahme von der Schönenberger AG noch nicht in die Wege geleitet worden. Er werde aber in den nächsten Tagen mit dem Grundbesitzer sprechen.

Wildwuchs eindämmen

Die Schilder einfach so stehen lassen und allein auf die abschreckende Wirkung setzen, könne ein Privater bei Parkplätzen aber nicht.

Die Gemeinde und der Verkehrstechnische Dienst der Kantonspolizei haben ein Interesse daran, den Wildwuchs an Beschilderungen einzudämmen. Wenn sie derartige «wilde Beschilderungen» bemerken, die mit dem Strassenverkehr zu schaffen haben, wird mit den Grundbesitzern Kontakt aufgenommen. Gemäss Georg Gübeli, Chef der Verkehrstechnik der Kantonspolizei St.

Gallen, bestehen für die Beschilderungen, gestützt auf die Signalisationsverordnung, bestimmte Kriterien, die es einzuhalten gilt.

Selbst zur Anzeige bringen

Bei fehlbaren Verkehrsteilnehmern, die ihr Auto auf einem entsprechend rechtlich geschützten Parkplatz abstellen, müsse der Private selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter Anzeige erstatten. Anders sehe dies bei öffentlich-rechtlichen Parkverboten aus. Dort greife die Polizei selbst ein, sagt Georg Gübeli.

«Die Privaten haben dadurch also die Möglichkeit auch keine Anzeige zu erstatten, beispielsweise, wenn sie es jemandem erlauben, das Fahrzeug dort zu parkieren», so Georg Gübeli.

Wenige öffentliche Parkplätze

Ein Anwohner weist daraufhin, dass sich an der Unteren Rittbergstrasse noch vor dem Fahrverbot drei Parkplätze befinden, welche genutzt werden können (siehe Karte). Wenn die Wiese gemäht sei, könne man das Auto auch schräg gegenüber dieser nicht genutzten privaten Parkplätze abstellen.

Weiter meint der Anwohner, dass der äusserste der vier Parkplätze aber einem Nachbarn gehöre und von diesem genutzt wird. Wer das Fahrverbot missachte und bei der Alten Fabrik parkiert, kassiert gemäss dem Anwohner aber eine Busse.

«Das Fahrverbot auf dem hinteren Teil der Unteren Rittbergstrasse ist eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit», sagt Peter Minikus.

Der Bausekretär und Ratschreiber der Gemeinde Bütschwil gesteht ein, dass es in Dietfurt nur wenige öffentliche Parkplätze gibt. Eigentlich sind nur jene Parkplätze beim Bahnhof Dietfurt öffentlich. Diese können kostenfrei genutzt werden. Die SBB behalte sich aber das Recht vor, später einmal vielleicht eine Gebühr für die Benutzung der Parkplätze zu verlangen. Peter Minikus empfiehlt, jemanden vor Ort zu fragen, ob und wo man das Auto parkieren könne.





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