Tagblatt Online, 09. Februar 2012 08:03:00
Vollrausch kann teuer werden
Wer hier schläft, bezahlt. Blick in eine der vier Ausnüchterungszellen der Stadtpolizei St. Gallen. (Bild: Urs Bucher)
ST.GALLEN. Die eidgenössischen Räte befinden über einen Vorstoss, mit dem eingewiesene Trunkenbolde ihren Aufenthalt im Spital selber bezahlen sollen. In St.Gallen kostet eine Nacht in der Ausnüchterungszelle der Polizei schon heute 120 Franken.
FREDI KURTH
Wer nach einer ausgiebigen Beizentour nicht mehr bei Sinnen ist und sternhagelvoll ins Spital eingeliefert werden muss, soll die Übernachtung und Behandlung inskünftig selber bezahlen. Dafür hat sich sowohl die Gesundheitskommission des Nationalrates als auch jene des Ständerates ausgesprochen. Die Stadt St. Gallen geht seit einiger Zeit bereits einen eigenen Weg. Hier wird unterschieden zwischen Betrunkenen, die auf dem Polizeiposten ausgenüchtert werden, und solchen, die medizinische Betreuung benötigen.
Eine Nacht in einer Ausnüchterungszelle der städtischen Polizei kostet 120 Franken, Verpflegung nicht inbegriffen. «Wer so viel getrunken hat, erträgt in der Regel keine feste Kost mehr», sagt Polizeisprecher Benjamin Lütolf. «Und am andern Morgen transportieren wir die betreffende Person je nachdem nach Hause oder ins Bezirksgefängnis oder an einen andern Ort.»
Polizei lässt im Spital abklären
Eine gesamtschweizerische Regelung dürfte noch einiges zu reden geben, bestehen doch heute bereits ziemlich unterschiedliche Anwendungen und Erfahrungen. In der Stadt St. Gallen erwägt in der Regel die Polizei, ob ein Betrunkener in das Kantonsspital gebracht werden soll oder ob die Ausnüchterungszelle an der Vadianstrasse 57 reicht. Primär versuchen Polizisten auf Patrouille einen stark alkoholisierten Menschen nach Hause zu bringen oder Angehörigen zu übergeben.
An beiden Orten muss aber jemand zugegen sein, der die betreffende Person zu betreuen vermag. Ganz prekäre Fälle, zum Beispiel wenn ein Betrunkener keine Antwort mehr gibt, überweist die Polizei an das Kantonsspital. «Wir lassen dann den Fall dort abklären», sagt Lütolf. Diese Triage hat sich offenbar bewährt. Die Polizei hat langjährige Erfahrung, wobei es keine Rolle spielt, ob jemand einen Alkoholgehalt von 1,0 Promille oder 2,0 Promille aufweist. Jeder Fall muss separat beurteilt werden. Viele haben auch psychische Probleme, sind Sozialfälle oder haben Drogen konsumiert.
Die Forderung von SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi soll aber nicht Alkohol- und Drogensüchtige treffen, sondern Jugendliche und Erwachsene, die vorsätzlich bis zum Umfallen trinken.
Im Spital zahlt die Krankenkasse
Wenn ein Betrunkener im Kantonsspital St. Gallen erscheint, egal via Polizei oder auf anderem Weg, wird er normalerweise als Notfall behandelt. «Die Abrechnung erfolgt wie bei jedem Notfallpatienten», sagt Vivienne Thurnherr, Mediensprecherin am Kantonsspital. «Es besteht eine Aufnahmepflicht, und wir dürfen kein Depot verlangen.» Je nach Art, wie lange der Aufenthalt dauert, könne die Rechnung ambulant oder stationär ausfallen. Liege der Patient stationär, müssten sich die Kassen und der Kanton die Kosten teilen. Der Patient müsse den gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt selber berappen.
Bedenken gegen eine neue Regelung gibt es vor allem dort, wo die Polizei keine Betrunkenen aufnimmt. In der Stadt Zürich läuft seit erst knapp zwei Jahren ein Pilotprojekt mit einer zentralen Ausnüchterungsstelle. Dort bezahlt ein Betrunkener für einen dreistündigen Aufenthalt 600 Franken, für längeren Gewahrsam 950 Franken. Just die Höhe dieser Beträge führen aber dazu, dass mehr als die Hälfte der Personen die Rechnung nicht bezahlt.
«Eigenverschulden»
Kostendeckend seien diese Beträge ohnehin nicht, heisst es beim Polizeidepartement Zürich. Für die Behandlung einer Alkoholvergiftung verlangt ein Spital gemäss einem Bericht der Schweizerischen Depeschenagentur je nach Schwere und Alter zwischen 500 und 2000 Franken. Solche Beträge könnten gerade Leute mit geringem Einkommen, zum Beispiel Lehrlinge, stark belasten. Die Stadt St. Gallen weigert sich schon jetzt, die 120 Franken für eine Nacht bei der Stadtpolizei zu übernehmen. «Das geht unter Eigenverschulden», sagt Doris Schwizer vom Sozialamt.
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