Tagblatt Online, 09. Februar 2012 01:05:00
Teures Bier ist nicht Sache der Stadt
Über den Bierpreis entscheidet auch während der Olma der Wirt. (Bild: fotolia)
Der Stadt sind die Hände gebunden, wenn private Gastrobetriebe während der Olma für Getränke hohe Preise verlangen. Überteuertes Bier hatte letzten Herbst Messebesucher verärgert.
Die Getränkepreise privater Gastrobetriebe haben während der letzten Olma Diskussionen ausgelöst. Dass etwa im Concerto ein Bier 8.50 Franken kostete, liess manchen Gast leer schlucken. Stadtparlamentarier Martin Würmli (CVP) nahm den Ärger der Besucher zum Anlass, eine einfache Anfrage einzureichen. Vom Stadtrat wollte er wissen, welche Auswirkungen «überrissene» Getränkepreise auf das Image der Stadt haben. Und ob die Möglichkeit besteht, «im Rahmen des Bewilligungsverfahrens Höchstpreise festzulegen».
«Untergeordnete Bedeutung»
Der Stadtrat teilt Würmlis Befürchtung nicht, dass hohe Getränkepreise dem Ruf der Stadt schaden könnten. St. Gallens Ansehen hänge von zahlreichen Faktoren ab, etwa vom Angebot an Kultur, Bildung oder Sport, heisst es in seiner Antwort. «Vor diesem Hintergrund sind die Getränkepreise während der Olma-Zeit von untergeordneter Bedeutung.»
Ob die Getränke zu teuer seien, müsse jeder Gast selbst beurteilen – auch vor dem Hintergrund der gebotenen Gegenleistung etwa in Form von Konzerten. Die Kosten dafür decken die Lokale laut der Stadt auf unterschiedliche Arten. Teils über Eintritte, teils über höhere Getränkepreise. «Wichtig ist, dass der Konsument über die Preisgestaltung nicht im unklaren gelassen wird.» Aus Sicht der Alkoholprävention seien höhere Preise zudem zu begrüssen.
Eingriff in Wirtschaftsfreiheit
Dem Jugendschutz dient laut dem Stadtrat auch die Regelung im kantonalen Gastwirtschaftsgesetz, nach welcher mindestens drei alkoholfreie Getränke günstiger als das billigste Alkoholgetränk sein müssen. Nicht vorgesehen seien dagegen Preisobergrenzen. «Eine Preisregulierung würde in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen», schreibt der Stadtrat. Ein solcher Eingriff bedürfe einer gesetzlichen Grundlage und müsse durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Aus diesem Grund erachtet der Stadtrat «die Festlegung von Höchstpreisen als nicht haltbar». (hae)
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