Tagblatt Online, 02. Juli 2008 13:14:13
Packen und zügeln
In diesen Tagen müssen im Kanton St. Gallen 200 abgewiesene Asylsuchende ihre bisherigen Unterkünfte verlassen
Fahrt nach St. Gallenkappel: Mitarbeiter des Solidaritätsnetzes Ostschweiz helfen mit, die abgewiesenen Asylbewerber an ihren neuen Wohnort zu bringen. (Bild: Bild: Sam Thomas)
Abgewiesene Asylsuchende spüren die neue Rechtslage im Asylwesen ganz konkret: Seit gestern müssen sie den Wohnort wechseln und erhalten in der neuen Gemeinde nur noch Nothilfe.
Roger Berhalter
In einem Raum in der St. Galler Innenstadt drängen sich viele Menschen an den wenigen Esstischen. Die meisten sind männlich, schwarz, aus Afrika. Sechs von ihnen haben am Morgen Mörschwil verlassen und sich beim kantonalen Ausländeramt in St. Gallen gemeldet, wo sie einer neuen Gemeinde zugeteilt wurden. Jetzt warten sie auf die Fahrt nach St. Gallenkappel. Dort werden sie statt Sozial- nur noch Nothilfe bekommen (siehe Kasten).
«Nothilfe ist brutal», sagt Andreas Nufer, Pfarrer und Initiant des Solidaritätsnetzes Ostschweiz. Er kritisiert die Umsetzung des neuen Asyl- und Ausländergesetzes, das seit Anfang Jahr in Kraft ist. Seit gestern ist Nufer mit Mitgliedern des Solidaritätsnetzes vor den Türen des kantonalen Ausländeramtes präsent. «Wir wollen Druck ausüben, damit das neue Asylgesetz so menschlich wie möglich umgesetzt wird.»
«Generalstabsübung»
Nufer kann nicht verstehen, weshalb sich die 200 im Kanton abgewiesenen Asylbewerber in St. Gallen melden müssen und dort einer anderen Gemeinde zugeteilt werden. «Diese Generalstabsübung bringt wenig, ausser Verwirrung und Stress für alle Beteiligten, auch für die Sozialämter», ärgert sich Nufer. Gerade hat er zusammen mit einem Schwarzafrikaner vor der Tür des Ausländeramtes gewartet. Dieser ist an diesem Morgen von Jona angereist. Offenbar bezieht er schon seit längerem Nothilfe, hat aber dennoch eine schriftliche Aufforderung erhalten, sich in St. Gallen zu melden. Am Nachmittag wird er wieder nach Jona zurückkehren. Andreas Nufer schüttelt den Kopf über die «Pauschalbriefe», die das kantonale Ausländeramt verschickt habe. «Jeder Mensch hat eine eigene Geschichte, die man genau anschauen muss.»
«Humane Praxis»
Bruno Zanga, Leiter des kantonalen Ausländeramtes, spricht hingegen von einer «humanen Praxis». Im Kanton St. Gallen seien viele abgewiesene Asylsuchende zu Härtefällen erklärt worden. Als solche dürfen sie im Land bleiben. Dies betrifft in St. Gallen laut Zanga mehr Menschen als in vielen anderen Kantonen. Zudem seien alle betroffenen Asylbewerber schon im vergangenen Sommer über die neue Gesetzeslage informiert worden. «Man darf nicht vergessen: Die Leute sind illegal im Land», sagt Zanga.
Für die Erbringung der Nothilfe sind die Gemeinden zuständig. Der Kanton übernimmt aber die Koordination und die Zuteilung der abgewiesenen Asylsuchenden. Diese müssen dabei die Gemeinde wechseln und am neuen Ort Nothilfe beantragen – ein Aufwand, der durchaus beabsichtigt ist. «Die Betroffenen sollen wissen, dass sich die Rechtslage geändert hat», erklärt Zanga.
Beobachten, was passiert
«Die Leute sollen an ihrem Aufenthaltsort bleiben können», fordert hingegen Andreas Nufer. Zumindest in einem Fall konnte er das – nach vielen Telefonaten – schon erreichen: Eine Asylbewerberin aus Rebstein erhielt gestern morgen den Bescheid, dass sie nun doch in ihrer Gemeinde bleiben könne. Bis Ende Woche will das Solidaritätsnetz noch vor dem Ausländeramt präsent sein.
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