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Tagblatt Online, 08. Dezember 2010 01:05:04

Mehrjähriger Rechtsstreit

Am Anfang standen eine Vision und wenig Geld: Im Jahr 2003 hatten fünf junge Männer aus der Region die Idee, einen neuen Veranstaltungsort zu schaffen. Sie gründeten eine GmbH, entwarfen ein Konzept, investierten Geld und Herzblut in ihr neues Lokal, das sie schliesslich Kugl (Kultur am Gleis) nannten. Es wurde im Mai 2004 eröffnet.

Zwei Jahre später zog ein Mann in eine Wohnung in der Nachbarschaft des Lokals und legte gegen dessen Bewilligung Einsprache ein. Die Beschwerde wurde abgewiesen, der Kläger zog ans kantonale Verwaltungsgericht weiter.

Dieses gab ihm im März recht. Es kam zum Schluss, dass das Kugl nicht zonenkonform und die Belästigung den Anwohnern auf Dauer nicht zumutbar sei. Damit war bereits damals klar, dass das Kugl in absehbarer Zeit die fürs finanzielle Überleben nötigen erweiterten Öffnungszeiten verlieren würde. (mke)





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