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Kugl-Urteil, 07. Dezember 2010 13:53:21

Kugl-Urteil: Ab Juli 2011 ist ab 1 Uhr Schluss

Kugl-Urteil

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Im Sommer 2011 wird das Urteil für das Kugl konkret. (Bild: Bild: Michel Canonica)

ST.GALLEN. Die Umsetzung des Kugl-Urteils wird konkret: Ab Ende Juni 2011 sind die verlängerten Öffnungszeiten nicht mehr zulässig. Das hat die Stadtpolizei St.Gallen beschlossen.

Das Verwaltungsgericht hat im März 2010 geurteilt, dass das Kulturlokal Kugl beim Güterbahnhof nicht zonenkonform ist und deshalb nicht unbeschränkt geöffnet haben darf. Ein Nachbar hatte gegen das Lokal geklagt.

Weil das Kugl noch vertragliche Verpflichtungen hat, wurde der Zeitpunkt für die Umsetzung des Urteils verschoben. Wie die Stadt heute mitteilt, hat die Stadtpolizei nach Prüfung der verschiedenen Interessen und unter Beachtung des Verhältinsmässigkeitsgrundsatzes entschieden, die Sonderbewilligung per 30. Juni 2011 zu widerrufen.

Damit muss das Kugl künftig unter der Woche um Mitternacht und am Freitag und Samstag um 1 Uhr schliessen. Die Betreiber des Kulturlokals betonten in der Vergangenheit wiederholt, dass bei verkürzten Öffungszeiten ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden könne.

Zwischen dem Kugl und den zuständigen Stellen der Stadt haben bereits Gespräche im Hinblick auf eine neue Regelung für die Weiterführung des Betriebs nach dem Juni 2011 stattgefunden. (rr)







Leser-Kommentare:
5 Beiträge

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barackobama (07. Dezember 2010, 22:44)
Trauriges Kapitel einer St. Galler...

Wenn die Stadt einen Funken Interesse hätte am KuGl, oder sich nur halbwegs für deren Innenleben interessieren würde, hätten Sie auch nur eine Bedingung mit dem sturen Nachbarn ausgehandelt. Offensichtlich sind Sturheit, Intoleranz und Kommunikations-losigkeit von gewissen Mitbürgern in diesen Breiten- und Längengraden ein Erfolgsrezept. Das St. Galler Kulturleben wird um ein mühselig aufgebautes bescheidenes Prunkstück ärmer werden. Das provinziale Etikett wird haften bleiben. Anstatt die Stadt attraktiv zu halten, wird ein weiterer Gegentrend eingeleitet.
Gute Nacht St. Gallen.

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Pitxi (07. Dezember 2010, 18:01)
Kugl

Keine Ahnung, was für eine Art Kultur in diesem Gebäude angeboten wird, aber Mitternacht bezw. 1Uhr sollte eigentlich reichen.Wer Nachtlärm nicht schätzt, ist nicht automatisch neurotisch. Durch die Umsetzung des Urteils erweist sich die Stadt St.Gallen keineswegs als Provinznest, sondern als ein Ort, wo es sich gut leben lässt und wo die Rechte der einzelnen Bürger respektiert werden, selbst wenn diese punkto Kulturgeschmack nicht unbedingt dem Trend entsprechen.

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LetTheMindWander (07. Dezember 2010, 17:21)
Schade...

...dass das Urteil nun doch umgesetzt wird. Ich habe bis heute gehofft, dass die Umsetzung nicht zu Stande kommt, oder auf 'unbekannt' verschoben wird. Aber die Wogen der Entrüstung werden sich auch bald legen und dann - in 5 Jahren - wird sich fast niemand mehr daran erinnern.

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phil101 (07. Dezember 2010, 16:25)
Verhältnismässigkeit

"unter Beachtung des Verhältinsmässigkeitsgrundsatzes" würde bedeuten, dass dieser Anwohner seine Klage zurückziehen und wegziehen würde.
Es passt ja geradezu, dass diese Person sich kaum oder nie in der Öffentlichkeit dazu geäussert hat. Vermutlich zu feige.

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widi769 (07. Dezember 2010, 15:46)
Terror eines Spinners

Es ist bizarr, dass ein einzelner zugezogener Spinner einen erfolgreichen Betrieb lahmlegen kann. Bei allem Respekt vor der Privatsphäre: Mir scheint, dass in der Schweiz private Neurosen zu stark geschützt werden - zuungunsten des öffentlichen Interesses. Damit bestätigt die Stadt St.Gallen einmal mehr, was sie so gern nicht sein möchte, aber eben doch ist: ein weitherum belächeltes Provinznest.

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