Tagblatt Online, 05. Juni 2010 01:05:16
Jetzt spricht der Einsprecher
Eingang des Kugl im Areal des alten Güterbahnhofs. (Bild: Bild: Hanspeter Schiess)
ST.Gallen. Der Kugl-Einsprecher fordert die sofortige Schliessung des Kulturlokals beim alten Güterbahnhof. Der Anwohner steht inzwischen unter Polizeischutz. Der Hass sei so gross, dass einigen sein Tod nicht reiche: St.Gallen müsse brennen.
andreas nagel
Die Ereignisse im schwelenden Kugl-Konflikt überschlugen sich gestern. Nachdem die Stadt am Mittag zur Umsetzung des Verwaltungsgerichtsentscheids Gespräche mit den Kugl-Betreibern angekündigt hatte (siehe Kasten), reagierte der Einsprecher am Nachmittag mit einem mehrseitigen Schreiben unter dem ultimativen Titel: «Das Kugl muss sofort geschlossen werden.»
Öffnungszeiten nicht zulässig
Ende vergangener Woche war bekanntgeworden, dass das Bundesgericht nicht auf eine, weil um einen Tag zu spät eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eintritt. Dieses hatte nach einem langjährigen Rechtsstreit entschieden, dass der Kugl-Betrieb mit ganzjährig vollständig aufgehobener Schliessungszeit an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen in der Wohn-Gewerbe-Zone nicht zonenkonform sei.
Die bislang geltenden Betriebszeiten namentlich am Donnerstag, Freitag und Samstag für das Lokal im Güterbahnhofareal seien folglich nicht zulässig.
«Eigentlich könnte ich mich jetzt freuen», schreibt der Einsprecher. Er war gestern für eine ergänzende Stellungnahme übrigens nicht zu erreichen. Doch fühle er sich mittlerweile vielmehr als «Prügelknabe» – zunächst der Medien und erst recht der zahlreichen Kugl-Anhänger.
Aufgrund der «aufhetzenden Berichterstattung» gebe es, so der Anwohner, in der Öffentlichkeit nur zwei Meinungen: «Erstens darf eine für die Jugend derart wertvolle Institution wie das Kugl nicht wegen eines einzigen, überempfindlichen Klägers geschlossen werden. Zweitens kann ein Mensch, der sich gegen das Kugl wehrt, nur Defizite aufweisen.»
Mehr Lärmklagen eingegangen
Nie zur Sprache gekommen sei etwa, dass das Kugl für jedes Quartier in der Stadt untragbar sei. Ebenfalls nicht thematisiert wurde laut dem Kläger, dass sich die Betreiber verantwortungslos verhalten würden. Die Immissionen aus dem und um das Lokal seien enorm, doch die Kugl-Sicherheitsleute ignorierten dies. Schliesslich erwähnt der Einsprecher, dass er nie der einzige gewesen sei, der sich gegen das Kugl gewehrt hatte.
Im Mai 2005 und Juli 2007 seien bei den städtischen Behörden zwei von zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern unterzeichnete Lärmklagen eingegangen. Geschehen sei nichts. Das Güterbahnhofareal sei offenbar ein «rechtsfreier Raum und soll es auch bleiben».
Seit vergangener Woche, seit dem Nichteintretensentscheid des Bundesgerichts also, steht der Einsprecher nun unter «erhöhtem polizeilichem Schutz», wie Heinz Indermaur, Direktionssekretär Soziales und Sicherheit, bestätigt.
Worin diese Schutzmassnahmen bestehen, will er aus polizeitaktischen Gründen nicht preisgeben.
Die «Terror-Aufrufe» insbesondere auf Facebook, so schreibt der Einsprecher weiter, zeigten zwar noch eine harmlose Wirkung. Er sei aber überzeugt, dass es «noch richtig knallen» werde. Der blanke, zielgerichtete Hass sei so gross, dass einigen sein Tod nicht reiche. Für sie müsse es «etwas Grösseres sein: St. Gallen muss brennen».
Die Enttäuschung der Kugl-Freunde könne entsprechend zu einer «unkontrollierbaren Situation» führen, wird gewarnt. Sein Rezept dagegen: die sofortige Schliessung des Kulturlokals.
Erst recht am Pranger
Heinz Indermaur hat zwar Verständnis für diese Forderung. Und angesichts der Rechtslage auch für die «gewisse Gereiztheit» des Einsprechers. Er schätzt die Situation aber genau umgekehrt ein: Die sofortige Schliessung, die auch rechtlich nicht zulässig wäre, könnte seiner Auffassung nach viel eher zu einer Eskalation beitragen und den Einsprecher erst recht an den Pranger stellen. Es gelte vielmehr, die Situation mit einem «verhältnismässigen Entscheid», der allenfalls auch Perspektiven für das Kugl aufzeige, zu entschärfen. Zudem sei klar zu kommunizieren, dass der Einsprecher keine Schuld an der Schliessung trage. Er habe einzig von seinen Rechten als Bürger Gebrauch gemacht.
Zum Vorwurf des angeblich rechtsfreien Raums Güterbahnhof hält Indermaur dezidiert fest: «Rechtsfreie Räume gibt es in der Stadt St. Gallen nicht.»
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