Tagblatt Online, 04. Juni 2010 12:27:00
Gnadenfrist für Kugl
Stadt und Kugl feilschen um eine Lösung: Der Schlagzeuger Massimo Buonanno bei einem Auftritt in Kugl. (Bild: Bild: Hannes Thalmann)
ST.GALLEN. Die Stadt St.Gallen will eine Lösung erarbeiten, die sowohl für die Nachbarn als auch für das Kugl («Kultur am Gleis») tragbar ist. Sie ist mit dem Betreiber des Kulturlokals im Gespräch.
Vor rund einer Woche wurde bekannt, dass das Bundesgericht nicht auf eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eintritt. Damit sei das Kugl als regional bedeutsamen Konzert- und Partyveranstalter mit ganzjährig aufgehobenen Schliessungszeiten an mehreren aufeinanderfolgenden Wochentagen in der Wohn-Gewerbe-Zone nicht mehr konform, schreibt die Stadt in einer Medienmitteilung.Richtigen Zeitpunkt finden
«Die Stadtpolizei muss den Widerruf der gastgewerblichen Bewilligungserneuerungen betreffend der Aufhebung der Schliessungszeiten einleiten», heisst es im Schreiben weiter. Im Hinblick auf den Zeitpunkt will die Vollzugsbehörde zwischen den Interessen der Nachbarn und denen der Kugl-Betreiber abwägen. Es müssten sowohl das Interesse der Nachbarn an einer zonenkonformen Nutzung des Güterbahnhofsareals wie auch die bereits eingegangenen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen des Veranstalters berücksichtigt werden.
Aufgabe erfordert Zeit
Die Stadt schreibt weiter: «Die vorzunehmende Abwägung der unterschiedlichen Interessen und verschiedene bau- sowie gewerberechtliche Vollzugsfragen sind anspruchsvoll und erfordern Zeit.» Die mit der Umsetzung des Entscheids befassten Direktionen Soziales und Sicherheit sowie Bau und Planung stünden mit den Verantwortlichen des Konzertlokals in Kontakt. (pd/ss.)
Lesen Sie morgen im Tagblatt den Kommentar von Malolo Kessler zur Kugl-Debatte .
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