Tagblatt Online, 15. August 2012 06:48:00
Fahrende sollen getrennt werden
Auf diesem Areal in Gossau Ost soll dereinst der Durchgangsplatz für Fahrende entstehen. (Bild: Archivbild: Hanspeter Schiess)
ST.GALLEN. Ein Kantonsparlamentarier will von der Regierung wissen, ob sie bereit sei, den geplanten Durchgangsplatz in Gossau auf Schweizer Fahrende zu beschränken. Ein Gutachten hält eine solche Praxis für widerrechtlich, andere Kantone auch.
DAVID GADZE
Der geplante Durchgangsplatz für Fahrende in Gossau-Ost gibt weiterhin zu reden. Jetzt muss sich auch die Kantonsregierung wieder mit dem Fall befassen: Dass er «in erster Linie» und nicht, wie vom Kanton ursprünglich gewollt, ausschliesslich Schweizer Fahrenden zur Verfügung stehen soll, ist Gegenstand einer Einfachen Anfrage von FDP-Kantonsrat Walter Locher (Tagblatt vom 9. August).
Locher fordert Beschränkung
Darin möchte Locher unter anderem wissen, ob die Regierung bereit sei, den Betrieb von Durchgangsplätzen zu regeln «und/oder ausdrücklich und einzig auf Schweizer Fahrende zu beschränken». Ausserdem fragt er, ob sie diese Beschränkung mit geeigneten Massnahmen durchsetzen wolle, sofern die laufenden Rechtsmittelverfahren die Zulässigkeit der Standorte ergeben sollten. Denn das von den eidgenössischen Räten genehmigte Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, zu denen auch die Fahrenden gehören, sei mit dem unmissverständlichen Vorbehalt versehen worden, dass es sich hierbei nur um Personengruppen mit schweizerischer Staatsangehörigkeit handle. «Dieser Grundsatzbeschluss ist massgeblich. Wenn wir Durchgangsplätze errichten, dann für Schweizer Fahrende.»
Ein Gutachten der Universität St. Gallen im Auftrag des kantonalen Baudepartementes kam im Januar 2010 jedoch zum Schluss, die Durchgangsplätze könnten «nicht ausschliesslich für Schweizer Fahrende reserviert oder nur diesen zur Verfügung gestellt werden». Eine solche Regelung würde gegen das Diskriminierungsverbot verstossen.
«Regierung missachtet Willen»
In der kantonsrätlichen Kommission sei man hingegen zum Schluss gekommen, dass daraus nicht per se ein Beschränkungsverbot abgeleitet werden könne, sagt Locher. «Das Gutachten ist bloss eine Meinung.» In ihrem Antrag an den Kantonsrat habe die Kommission deshalb eine Beschränkung auf Schweizer Fahrende gefordert. Mit der Öffnung der beiden geplanten Plätze in Gossau und Thal für ausländische Fahrende setze sich die Regierung über den Willen der Kommission hinweg, sagt Locher. «Allenfalls braucht es neue gesetzliche Vorgaben oder andere Massnahmen, um das zu verhindern. Sollte das nicht möglich sein, müsste man die Plätze aufheben.»
Eine Duldung der ausländischen Fahrenden auf den Durchgangsplätzen sei nicht im Sinn der Kommission. Das führe zu «etlichen Problemen», sagt Locher. «Schweizer Fahrende und solche aus dem Ausland können nicht auf dem gleichen Platz sein. Sie haben eine ganz andere Kultur und andere Vorstellungen, was Sicherheit und Ordnung anbelangt.» Ausserdem sei die Grundsatzfrage zu stellen, ob es solche «durchmischten» Plätze überhaupt brauche. «Ausgangspunkt der Diskussion in der Kommission waren schon immer die Schweizer Fahrenden. Also braucht es zuerst hier Lösungen. Das Problem der ausländischen Fahrenden muss man erst in einer zweiten Phase angehen.» Der Kanton stelle nicht nur das Land für die Plätze zur Verfügung, sondern finanziere sie auch. Deswegen müsse er bei der Platzordnung mitbestimmen können.
Andere Kantone verbieten nicht
Dass es auch ohne Verbot geht, zeigt der Blick in andere Kantone. Zürich, Bern, Basel-Landschaft oder der Thurgau kennen kein explizites Verbot von ausländischen Fahrenden auf ihren Durchgangsplätzen. Allerdings sind diese in der Regel so konzipiert, dass sie für die grossen Konvois der ausländischen Roma zu klein und somit unattraktiv sind. Und in allen genannten Kantonen stellt man die Rechtmässigkeit eines solches Verbots in Frage.
Ein Kanton, der gewisse Durchgangsplätze nur Schweizer Fahrenden vorbehält, ist der Aargau. Wie Jörg Hartmann von der kantonalen Fachstelle für Fahrende bestätigt, werden auf den drei Durchgangsplätzen Zofingen, Windisch und Aarau ausländische Fahrende weggewiesen. Einzig auf dem grossen Durchgangsplatz in Kaiseraugst, der etwa 30 Plätze bietet und damit gut doppelt so gross ist wie jeder der drei anderen, seien ausländische Roma willkommen. «Wir haben diese Regelung juristisch umfassend abgeklärt und sind zum Schluss gekommen, dass sie rechtens ist», sagt Hartmann.
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Kommentare lesen
adolf31 (16. August 2012, 04:49)
Unangenehme Fragen ...
Familiennachzug für politische und wirtschafts- Flüchtlinge mit mehr als einem Dutzend Goven aus fernen Kontinenten hingegen werden von unseren „Seelen Ver- Heilern“ in schweizerischen Luxushotels untergebracht ! - Selbstverständlich vom Stimmvieh finanziert gemäss unseren erpressten Zusagen zu, von keinem Land auf der Welt eingehaltenen, Menschenrechten. ... Irgendwie klemmt doch da etwas .... Wie viele Millionen von Schweizerfranken bezahlen wir den jährlich für die Rückschiebung von „unangenehmen Eidgenossen“ aus Thailand … Frau Sommaruga ? Kein Platz für „Fahrende“, kein Platz für „Weltreisende Kafi Chränzli Bundesgockelinen“ ! … Proscht Pro Guru Tute !
Beitrag kommentierengallenblog.wordpress.com (15. August 2012, 21:46)
Keine Ahnung von Fahrenden
Staaten sind eine Erfindung von Sesshaften um sich von Fahrenden abzugrenzen.
Beitrag kommentierenDass gerade bei Durchgangsplätzen FDP-Kantonsrat Walter Locher einen Unterschied verlangt, zeigt wie wenig Ahnung er vom Lebensgefühl Fahrender hat.
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