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Tagblatt Online, 28. August 2010 12:01:00

Der Kugl-Konflikt

ST.GALLEN. Der Rechtsstreit ums Kugl (Kultur am Gleis) dauert schon mehrere Jahre. 2006, zwei Jahre nach Eröffnung des Clubs, zog ein Mann in eine Wohnung südlich des Güterbahnhofs und legte gegen die Baubewilligung fürs Kugl Einsprache ein.

Weil diese zu spät gekommen sei, wiesen Stadt und Kanton die Beschwerde ab. Der Kläger zog ans kantonale Verwaltungsgericht weiter. Dieses gab ihm im März dieses Jahres recht. Das Urteil umfasst über 50 Seiten und ist relativ komplex.

Das Gericht kommt zum Schluss, dass das Kugl nicht in eine Wohn-Gewerbe-Zone wie jene am Güterbahnhof passe. Die Belästigung sei den Anwohnern auf Dauer nicht zumutbar. Daraufhin entschieden die Betreiber des Clubs im Mai, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Allerdings wurde die Beschwerde gegen das Urteil einen Tag zu spät eingereicht und das Bundesgericht trat nicht mehr auf den Fall ein.

Damit wird das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig: Das Kugl verliert die für das finanzielle Überleben nötige Bewilligung, an drei Tagen pro Woche uneingeschränkte Öffnungszeiten zu haben.

Die Stadt muss gegenwärtig das Urteil vollziehen. Seit Juni laufen Gespräche zwischen den Behörden und dem Club. In diesen soll geregelt werden, wann die Bewilligung für die uneingeschränkten Öffnungszeiten aufgehoben wird. (mke)





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