Tagblatt Online, 09. Februar 2012 01:05:56
Mehr oder weniger bauen
Schloss Wartensee und sein Park sind jetzt eine Bauzone für öffentliche Anlagen. In einer solchen dürfen private oder öffentliche Eigentümer grundsätzlich unbegrenzt bestehende Gebäude erweitern und neue erstellen, aber nur für Zwecke im Dienst der Allgemeinheit. Auf Wartensee reduzieren Schutzbestimmungen für das historische Schloss, den Baumbestand und den Weiher das Bauen auf eine Freifläche im Park und Gebäude, die das Schloss nicht dominieren.
Nun beantragen die Eigentümerin und der Gemeinderat, Wartensee in Grünzonen umzuteilen. Eine davon ist die neue «Grünzone Schutz Schlossanlagen», weil inzwischen der Schutzzweck im Zonenplan erwähnt sein muss. In solchen Zonen sind keine neuen Gebäude zulässig, sondern nur bereits bestehende. Diese dürfen bis maximal 30 Prozent vergrössert werden – auf Wartensee nur gemäss Vorschriften für Denkmalschutz. Nutzen darf man sie privat, gewerblich oder öffentlich, aber nur «ohne wesentliche neue Auswirkungen auf Raum und Umwelt» und «höchstens mit geringfügiger Erweiterung der bestehenden Erschliessung». (fbi.)
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