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Tagblatt Online, 09. September 2009 12:01:12

Gericht spricht Taucher schuldig

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Das Kreisgericht Rorschach verurteilt einen Taucher wegen fahrlässiger Tötung. (Bild: Bild: ast)

Das Kreisgericht Rorschach verurteilt einen 34jährigen Mann, aufgrund entscheidender Fehlhandlungen den Tod seines Tauchkollegen fahrlässig verschuldet zu haben.

andrea sterchi

RORSCHACH. Bei einem Tauchgang vor dem Hauptbahnhof in Rorschach vor zwei Jahren verunfallte ein 34jähriger Mann tödlich. Sein Tauchkollege musste sich wegen fahrlässiger Tötung vergangene Woche vor dem Kreisgericht Rorschach verantworten. Das Gericht hat nun den Taucher im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 90 Franken, also 2700 Franken, verurteilt.

Das Urteil begründet das Gericht damit, dass der Angeklagte unter Wasser entscheidende Fehler begangen habe. So habe er das Opfer festgehalten, als es aufsteigen wollte, nachdem seine Tauchmaske merhfach mit Wasser voll gelaufen war. Richtig wäre gewesen, den Aufstieg lediglich zu verzögern. Der entscheidende Fehler war für das Gericht jedoch, dass der Angeklagte dem Opfer mehrfach den Reserve-Atemregler in den Mund geschoben hat, ohne die Luftdusche zu drücken.

«Die Reaktion des Opfers, das Ausspucken des Mundstückes, zeigt, dass ihm während diesem kritischen Zeitraum vom Angeklagten faktisch Wasser statt Luft zugeführt wurde», schreibt das Gericht in seiner Begründung. Das stelle eine eindeutige Fehlleistung dar.

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