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Tagblatt Online, 02. September 2010 01:01:04

CVP: «Ja, aber» zu Überwachung mit Kameras

RORSCHACH. Den Entwurf für ein neues Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit hat der Stadtrat aufgrund der von der CVP lancierten und im August 2009 übergebenen Petition «Sicheres Rorschach» erarbeitet. Er liegt nun zur Vernehmlassung auf. Die CVP nutzt diese Möglichkeit. Ihr Vorstand zeigt sich erfreut, mahnt aber zu Vorsicht und will den Stadtrat vor allem an den konkreten Massnahmen messen.

Die von über 300 Bürgern unterzeichnete Petition fordert den Stadtrat auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit in Rorschach zu erhalten, Videoüberwachung und erweiterter Präsenz von Sicherheitspersonal zu prüfen und sicherheitsrelevante Orte zu lokalisieren. Die CVP wolle «die Sicherheit von Rorschach und seinen Bürgern erhalten», erklärt Parteipräsident Marc Gilliand. Aber: «Unter der Etikette Sicherheit darf die Freiheit der Bürger nicht eingeschränkt werden.

» Nach dieser Richtschnur hat der Vorstand der CVP das Reglement geprüft, einige Anmerkungen – formelle und materielle – gesammelt und diese dem Stadtrat eingereicht. Insbesondere bei Artikel 24 und den folgenden mahnt er zu Vorsicht. «Die Kompetenzen der Sicherheitsdienste müssen klar definiert sein. Zudem fordert die CVP, dass sich Mitarbeitende von Sicherheitsfirmen ausweisen, sofern sie eine Amtshandlung gemäss dem neuen Reglement vornehmen. Rambo-Typen in Diensten von Sicherheitsfirmen haben in Rorschach nichts verloren.

Nur amtliche Ausweise ermöglichen, Fehlbare aus dem Dienst zu nehmen», sagt Kampagnenleiter Stefan Meier. Insbesondere müsse sichergestellt sein, dass nur sehr restriktiv Personen festgehalten oder zum Polizeiposten geführt werden. Wie in der Petition gefordert, wolle die CVP nun aber Massnahmen sehen. Wo nötig, solle erweiterter Einsatz von Sicherheitsdiensten oder Videoüberwachung – was das Reglement nun ermöglicht – umgesetzt werden. «Die CVP ist sich bewusst, dass insbesondere die Videoüberwachung kontrovers diskutiert werden kann.

In der heutigen Zeit der Neuen Medien und ihren Technologien muss die Möglichkeit einer Videoüberwachung reglementiert werden. Man darf aber die technischen Möglichkeiten nur nutzen, wenn sie Sinn machen und nur wo wirklich nötig eingesetzt werden», ergänzt Marc Gilliand. (red.)





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