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Tagblatt Online, 01. Februar 2012 08:28:00

Betrunken gegen die Hauswand

RORSCHACH. Nach einer durchzechten Nacht fährt ein 26jähriger Mann sein Auto gegen eine Hauswand. Das Kreisgericht Rorschach verurteilt ihn dafür zu einer bedingten Geldstrafe von 5250 Franken und einer Busse von 1200 Franken.

ANDREA STERCHI

Das Zeugnis ist nicht gut, der Angeklagte besteht das Semester nicht. Er möchte sich mit einem Freund im Ausgang ablenken. Sie fahren mit dem Auto von dessen Wohnung in Steinach nach Goldach. Am Bahnhof lassen sie das Auto stehen und fahren mit dem Zug nach St. Gallen. Sie besuchen mehrere Bars; ein Paar, das sie kennenlernen, nimmt sie mit zurück nach Goldach. Der Angeklagte setzt sich hinters Steuer, sein Freund auf den Beifahrersitz. Als der 26-Jährige mit hohem Tempo zum Überholen ansetzt, kommt ihm ein Auto entgegen. Er schert wieder ein und verliert die Kontrolle. Das Auto bricht durch einen Zaun und kracht frontal in ein Haus. Zwei Personen hielten sich darin auf. Sie werden nicht körperlich verletzt, leiden nach dem Unfall aber an psychotraumatischen Störungen.

Anklage fordert 90 Tagessätze

Vor dem Kreisgericht Rorschach muss sich der 26-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung, groben Verstosses gegen die Verkehrsregeln und Fahren in fahrunfähigem Zustand verantworten. Die Anklage fordert eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 70 Franken, 6300 Franken, und eine Busse von 1400 Franken.

Vom Richter befragt, schildert der Beifahrer den Abend und den Unfall. Sie liessen das Auto immer stehen. Es sei geplant gewesen, dass seine Freundin sie abholen sollte. Er könne nicht sagen, wie viel Alkohol sein Freund getrunken habe, da sie nicht den ganzen Abend zusammen gewesen seien. Er habe nüchtern gewirkt, als sie ins Auto gestiegen seien.

Der Angeklagte sagt aus, dass er sich ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr an den Abend erinnern könne, auch nicht an die Rückfahrt oder den Unfall. «Das Auto haben wir zur Sicherheit stehen gelassen.» Ihre Absicht sei immer gewesen, mit dem Taxi, dem Zug oder mit der Freundin seines Freundes zurückzukommen. «Ich bedaure, was passiert ist. Das war nie meine Absicht. Wenn ich daran denke, was hätte passieren können, bin ich froh, dass wir Glück im Unglück hatten. Seit dem Unfall trinke ich keinen Alkohol mehr.»

Vermindert zurechnungsfähig

Die Verteidigerin möchte die Strafe um die Hälfte vermindert haben. «Dem Angeklagten tut es enorm leid, dass zwei Personen an psychotraumatischen Störungen leiden. Es war nie seine Absicht, das Auto unter Alkoholeinfluss zu lenken. Der Plan war immer, ein Taxi zu rufen oder sich abholen zu lassen.» Der Angeklagte sei wegen des vielen Alkohols vermindert zurechnungsfähig gewesen, er sei nicht vorbestraft und geständig. Das müsse bei der Strafbemessung berücksichtigt werden.

Gericht anerkennt Vorkehrung

Das Gericht spricht den Angeklagten in allen Punkten schuldig und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 70 Franken, 5250 Franken, und einer Busse von 1200 Franken. Die Strafe ist damit tiefer, als die Anklage sie gefordert hat. Die Begründung des Gerichts: Der Angeklagte habe Vorkehrungen getroffen, nicht mit dem Auto zurückzufahren. «Das muss man ihm zugute halten. Es bedeutet aber keinen Freispruch.»





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