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Tagblatt Online, 04. September 2010 01:01:21

Helga Klee kontra Hildegard Fässler

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Diskutierten die ALV-Sanierung: Helga Klee (r.), Gesprächsleiter Kevin Friedauer und Hildegard Fässler. (Bild: Bild: Isabelle Kürsteiner)

«Ist die Arbeitslosenversicherung noch zu retten?», fragte die Lesegesellschaft Lachen-Walzenhausen und lud am vergangenen Donnerstag Helga Klee und Hildegard Fässler zum Streitgespräch ins Vereinslokal Lachen-Walzenhausen ein. «Ja, aber», lautete die Antwort.

Isabelle Kürsteiner

Walzenhausen. Ja, sie ist noch zu retten, aber die Meinungen, wie, gingen eklatant auseinander. Während FDP-Kantonsrätin Helga Klee für die Annahme der Abstimmungsvorlage plädierte, sprach sich Nationalrätin und Bunderatskandidatin Hildegard Fässler, SP, vehement für deren Ablehnung aus. Kevin Friedauer, Vizepräsident der Lesegesellschaft Lachen-Walzenhausen, führte vorgängig in das Begehren der Revision ein, die das Defizit von sieben Milliarden Franken abbauen soll.

Sie bezweckt, die Einnahmen durch eine Beitragserhöhung von 2 auf 2,2 Prozent und die Ausgaben durch Änderung in der Bezugsdauer zu kürzen. Mit diesen Massnahmen werden 650 Mio. Franken Einnahmen und 620 Mio. Ausgabenminderungen erwartet.

Nur Revision sichert Zukunft

Helga Klee unterstrich, dass es sich grundsätzlich um eine Erwerbsausfallversicherung handle, deshalb sei es wichtig, Arbeitslose schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.

Dazu diene beispielsweise die Auflösung der Zumutbarkeit, weil es besser sei, eine Arbeit zu haben, als geregelte Tagesstrukturen zu verlieren, auch wenn diese Arbeit nicht der eigentlichen Ausbildung entspreche. Der Punkt, dass Schulabgängern nicht sofort Taggeld ausbezahlt würde, bedeute eine zusätzliche Motivation, eine Lehre zu beenden.

Für ausgesteuerte Hilfskräfte müssten in Zukunft die Gemeinden Verantwortung übernehmen, denn sie könnten nach Absolvierung des Beschäftigungsprogramms nicht wieder in die Arbeitslosenkasse zurückgeschickt werden. Ausserdem würden die über Fünfzigjährigen durch die Revision mittels Einarbeitungszuschüssen und Integrationsmassnahmen besser als zuvor unterstützt.

Ausserdem könnten, trotz Einsparungen, die meisten immer noch eineinhalb Jahre Arbeitslosenunterstützung beziehen. Um die sieben Milliarden Schulden der Versicherung tilgen zu können, benötige es ein Ja in der Urne, auch wenn es auf Seiten der Sozialleistungen für Kanton und Gemeinden zu Mehrausgaben von 95 Millionen Franken kommen könnte. «Die Rechnung ist klar. Wir müssen es tragen.» Nur so sei die Zukunft der ALV gesichert.

Kleine gegen Kleine ausspielen

Hildegard Fässler brachte gleich vier Punkte zur Sprache, bei der die Revision das Ziel verfehle. Es sei ein Gesetz mit Leistungsabbau, das kleine Einkommen belaste, zudem mehrheitlich eine Kostenverlagerung sei und viertens für eine Sanierung viel zu lange dauere. Sie führte aus, dass die ALV eine Versicherung für Erwerbslosigkeit sei und nicht eine zur Wiedereingliederung. Die Leistungen würden durch die Revision verschlechtert. Ausserdem werde auf Zwang gesetzt. Das bedeute gerade für junge Menschen, eine Verschleuderung ihres Know-hows. Unerträglich finde sie, dass gerade Besserbezahlte abzugsbefreit seien. Einkommen von 126 000 bis 300 0000 zahlten noch 1 Prozent, alles darüber sei abzugsbefreit. Ausserdem sei die ALV ein Erwerbsersatz und somit eine Stütze der Wirtschaft. Ihre Kürzung bedeute einen Verlust von Kaufkraft, also einen Schaden für die Wirtschaft. Mit einem Nein käme das geltende Gesetz ohne Leistungsabbau zur Anwendung. Es würden wie schon vor 2003 vom Bund 2,5 Einkommensprozente sowie ein Solidaritätsprozent der höheren Einkommen erhoben, bis die Schulden abgebaut wären. Dies sei der schnellere und der solidarischere Weg. Ausserdem würde eine Ablehnung den Grund der Ablehnung verdeutlichen, nämlich dass Kleine gegen Kleine ausgespielt würden und ein grosser Teil der Grossverdiener einmal mehr nichts bezahlen müssten. Fässler setzt darauf, dass in einer nächsten Revision Grossverdiener ab 300 000 Franken zur Kasse gebeten würden.

Umbau des Systems

Hildegard Fässler gab zu bedenken, dass in unserem Land alle einmal arbeitslos würden, ob durch Pensionierung oder zuvor durch Verlust der Arbeit. In jedem Fall gelte es, dass bei einem Erwerbsverlust gleich welcher Art eine minimale finanzielle Sicherheit AHV, IV oder ALV bestehe. Es gehe nicht an, dass Leute von Versicherung zu Versicherung geschoben und bei Revisionen immer wieder mit Angst verschiedene Gruppierung gegeneinander ausgespielt würden.





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