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Tagblatt Online, 19. September 2009 01:02:44

Härtefälle – in der Grauzone des Rechts

In der kommenden Session des St. Galler Kantonsrats kommt eine Motion zur Behandlung, die verlangt, dass eine kantonale Härtefallkommission zum Asylverfahren zu schaffen sei, um den speziellen sozialen Randbedingungen gerecht zu werden.

Seit der grossen kantonalen Vertreibungsaktion von abgewiesenen Flüchtlingen im Februar 2008 hängen auch etliche Familien in der Ausweisungsfalle fest: Sie können ihren Kindern nicht zumuten, sie in das Elend ihres Heimatlandes z.B. in Afrika zu deportieren.

Hier bei uns aber können sie in der Nothilfe nicht ohne Zusatzhilfe Dritter längere Zeit existieren, was einer realen Bettelexistenz gleichkommt.

Mehrere dieser Familien leben bei uns im St. Galler Rheintal. Etliche davon werden vom Solidaritätsnetz Ostschweiz betreut. Wir wollen nicht, dass sie in ihrer Isolation und in einer objektiv extremen Armutssituation krank werden.

Wir wollen, dass sie Kontakte haben, die ihnen eine Integration erlauben, sobald ihr Verbleib hier in der Schweiz gesichert ist. Und dass sie arbeitsfähig bleiben und eine Zukunft haben. Deshalb finanzieren wir z.B. Deutschkurse, die von den Gemeinden nicht bewilligt werden, und geben auch sonst Rat und Unterstützung.

Im Bericht über diese Motion hat uns vor allem etwas extrem gestört: Dort heisst es, dass lange Zeit hier Anwesende die Härtefall-Bewilligung erhalten könnten, wenn sie u.

a. eine Arbeitsstelle hätten. Die Realität ist die: Grundsätzlich darf ein abgewiesener Asylbewerber nicht einmal freiwillige Arbeit leisten. Unsere Betreuer haben mehrfach versucht, Arbeit für Betroffene zu finden bis hin zu fertig vorbereiteten Anstellungsverträgen. Dies wurde aber immer konsequent abgelehnt. Nicht einmal unser Nähkurs für Frauen wird vom Kanton und einzelnen Gemeinden unterstützt, weil dort auch einige Abgewiesene etwas lernen könnten.

Wir begreifen diese konsequente Verweigerung jeder Integrationsunterstützung absolut nicht, wenn Einzelne oder Familien mit ihren Kindern schon seit vielen Jahren hier leben. Menschen, die man jahrelang bewusst von der Arbeit ausgeschlossen hat, haben danach grosse Mühe, sich wieder darin zurechtzufinden. Aus unserer Sicht müsste man gezielt niederschwellige Ausbildungen in handwerklichen Tätigkeiten und Arbeitsmöglichkeiten in entsprechenden Berufen fördern, sobald sich eine Rückkehr zu lange verzögert oder als unwahrscheinlich erweist.

Solche Überlegungen würden aber in einer Härtefallkommission weit eher Gewicht bekommen als im Umfeld des Ausländeramtes, wo man in erster Linie auf Abwehr und Abschreckung ausgerichtet operiert. Wir hoffen deshalb sehr auf Unterstützung für diese Motion – im Interesse aller, besonders der betroffenen Kinder.

Regionalgruppe Solinetz Rheintal Heinrich Ziegler, Widnau




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