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Tagblatt Online, 11. Juni 2010 01:00:46

Einsprachen abgewiesen

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Der Teilzonenplan Kübach/Schüllen sieht eine Umzonung in die Wohnzone WE für Einfamilienhäuser vor. (Bild: Bild: rsch)

Innerhalb der öffentlichen Auflage sind zwei Einsprachen gegen den Teilzonenplan Kübach/Schüllen eingegangen. Der Gemeinderat weist diese laut Auftrag der Bürgerschaft ab.

Berneck. An der ausserordentlichen Bürgerversammlung vom 24. August 2009 stimmte die Bürgerschaft sehr knapp mit einem Unterschied von lediglich vier Stimmen dem Initiativbegehren für eine Umzonung im Kübach/Schüllen zu. Die Initiative beinhaltete die Rückzonung des Gebiets Kübach/Schüllen von der Wohnzone W2b, Wohnzone zwei Geschosse in die Wohnzone WE, Wohnzone für Einfamilienhäuser.

In der Folge liess der Gemeinderat Berneck auf Grund des Bürgerentscheids den Teilzonenplan Kübach/Schüllen ausarbeiten.

Es wurden dann ein Vorprüfungsverfahren beim Kanton durchgeführt und weitere rechtliche Abklärungen über allfällige finanzielle Auswirkungen der Umzonung getroffen.

Öffentlich aufgelegen

In der Zeit vom 13. April bis 12. Mai 2010 lag der Teilzonenplan Kübach/Schüllen öffentlich auf. Innert der Auflagefrist erhoben zwei betroffene Grundeigentümer Einsprache gegen den Teilzonenplan.

Es wird geltend gemacht, dass eine solche Rückzonung keinesfalls im öffentlichen Interesse stehe, sondern nur partielle Eigentümerinteressen berücksichtige. Der Teilzonenplan widerspreche vor allem auch dem Gebot der haushälterischen Nutzung des Bodens. Ein beachtlicher Teil der bereits vorhandenen Bauten werde durch die Umzonung baurechtswidrig.

Der Gemeinderat hat die Einsprachen behandelt. Die von den Einsprechern vorgetragenen Argumente gegen den Teilzonenplan erweisen sich durchwegs als bedenkenswert. Bereits in der Abstimmungsbroschüre hat der Gemeinderat die Ablehnung der Initiative beantragt. Auch das zuständige Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat sich ablehnend zum Initiativbegehren geäussert.

Im Vorprüfungsbericht zum Teilzonenplan wurden aber keine konkreten Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit des Teilzonenplans gemacht.

Anlässlich der Bürgerversammlung hat die Bürgerschaft dem Gemeinderat den verbindlichen Auftrag erteilt, die Umzonung in die Wege zu leiten und dafür das entsprechende Planverfahren in Gang zu setzen. Diesem Auftrag ist der Gemeinderat nachgekommen.

Der Gemeinderat gewichtet in seinem Entscheid den Auftrag der Bürgerschaft im gegenwärtigen Zeitpunkt höher als die durchaus stichhaltigen Argumente der Einsprecher. Der Gemeinderat hat deshalb die Einsprachen in Berücksichtigung des Bürgerwillens abgewiesen.

Fakultatives Referendum

Der Teilzonenplan Kübach/Schüllen untersteht nun in der Zeit vom 15. Juni bis 14. Juli 2010 dem fakultativen Referendum. Der Teilzonenplan liegt im Rathaus öffentlich auf. Innerhalb von 30 Tagen kann von 231 stimmberechtigten Personen ein Referendumsbegehren gegen den Teilzonenplan Kübach/Schüllen eingereicht werden. Es müsste dann gemäss Gemeindeordnung – im Gegensatz zur Initiative – eine Urnenabstimmung über den Teilzonenplan durchgeführt werden. Die Rechtsmittel in der abgelehnten Einsprache werden den Einsprechern erst nach Ablauf der Referendumsfrist eröffnet.

Gegen den Entscheid des Gemeinderates kann dann Rekurs erhoben werden.

Leerung von Schächten

Das Bauamt Berneck leert vor den Sommerferien die Kanalisationsschächte der Gemeinde. Grundeigentümer, die ihre privaten Kanalisationsschächte gleichzeitig leeren möchten, wollen sich bis spätestens 24. Juni beim Bauamt unter Telefon 071 747 44 80 melden. Der Spülwagen kann allerdings keine privaten Vorplätze befahren, und die Schächte dürfen maximal sechs Meter vom Strassenrand entfernt sein. Es wird ein Kostenbeitrag von 85 Franken je Schacht verrechnet.

Nächste grüne Tour

Am Montag, 14. Juni, findet die nächste grüne Tour in der Gemeinde statt. Es können Äste, Sträucher, Gras, Rasen- und Heckenschnitt gebündelt oder in geeigneten Gefässen unentgeltlich mitgegeben werden. Das Grünmaterial ist ab 6 Uhr bereitzustellen. (gk)





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