Tagblatt Online, 12. Juni 2009 06:34:00
Nach 10 Tagen amtlich erschossen
Weil der Altstätter Tierschutzbeauftragt die herrenlose Hündin Funny erschossen hat, ging auf der Verwaltung eine Morddrohung ein. (Bild: Archivbild: pd)
ALTSTÄTTEN. «Funny soll nicht umsonst gestorben sein», hofft der Rheintaler Tierschutzverein. Nachdem Altstättens Behörden eine junge und gesunde Findelhündin erschiessen liessen, fordern die Tierschützer personelle Konsequenzen, klare Regelungen und dass zuerst ans Tier statt ans Geld gedacht wird.
Claudio Donati
Christian Rech traute seinen Ohren nicht, als er von Funnys Tod erfuhr. So lustig ihr Name, so traurig ist das Schicksal, das die Hündin erleiden musste. In Altstätten herum streunend wurde sie von der Polizei aufgelesen und dem Tierschutzverein Rheintal übergeben. Dieser brachte die nicht gechippte Findelhündin ins Tierheim Tannenhof nach Walzenhausen und benachrichtigte die zuständige Behörde (Bauamt) der Stadtverwaltung.
Die Gemeinde, in der sie gefunden wurde, muss dem Tierschutz die ersten zehn Tage im Tierheim bezahlen. Nach neun Tagen holte der pensionierte Wildhüter Erwin Bandel als Tierschutzbeauftragter der Stadt Altstätten die Mischlingshündin ab – und erschoss sie.
Tod aus Kostengründen?
Der Tierschutzverein Rheintal ist über dieses Vorgehen schockiert und enttäuscht. «Wir hätten Funny bei uns aufgenommen und ein neues Heim für sie gesucht. Es gab schon Interessenten», sagt Präsident Rech.
So laufe es in solchen Fällen immer ab, die Zusammenarbeit mit den Gemeinden habe bisher stets geklappt, auch mit Altstätten. Diesmal sei man von der Stadt nicht mal informiert worden, dass die gesunde rund einjährige Hündin getötet wird. Der Tierschutzverein Rheintal kann nicht verstehen, wie die Altstätter Behörde «plötzlich auf die Idee kommen konnte, aus Kostengründen einen Hund zu töten.» Ihn zu erschiessen, sei doppelt schlimm und verstösst gegen das Tierschutzgesetz.
Einzig ein Tierarzt dürfe über den Tod eines Hundes entscheiden, ihn also einschläfern, sagt der Präsident. Aber auch dies erst nach frühestens zwei Monaten. So lange sei die Gemeinde, in der die Hündin aufgelesen wurde, laut Zivilgesetz verpflichtet, sie zu behalten. Findet man den Besitzer innert dieser Frist, muss ihm das Tier zurückgegeben werden.
Godi Lenherr, Leiter des Tierheims in Walzenhausen, war nicht anwesend, als Bandel die Hündin (laut Lenherr unrechtmässig) abholte. Eine Mitarbeiterin habe sie «gutgläubig» ohne ihn zu fragen und ohne das Einverständnis des für Funny verantwortlichen Tierschutzvereins Rheintal übergeben, sagt Lenherr. Auf die Frage, was mit Funny geschehe, habe Bandel geantwortet, er wisse es nicht.
Unverständlich ist dem Tierheim-Leiter auch, dass die Hündin getötet wurde, obwohl er Bandel versichert habe, dass sie nach den zehn Tagen weiter gepflegt werde.
Erwin Bandel gibt auf Anfrage keine Auskunft zum Vorfall: «Ich mache meine Aussagen vor Gericht.» Denn Godi Lenherr hat Bandel nun wegen Tierquälerei, Amtsanmassung und Sachbeschädigung angezeigt. Zum Ärger der Rheintaler Tierschützer. Auch sie wollten Strafanzeige einreichen. «Wir sind in diesem Fall federführend», betont der Vorstand.
Rücktritt Bandels gefordert
Für den Tierschutzverein Rheintal steht fest: Erwin Bandel ist als Tierschutzbeauftragter der Stadtverwaltung nicht mehr tragbar. Ausserdem fordert er die Gemeinden auf, zu prüfen, ob generell die richtigen Leute als Tierschutzbeauftragte im Amt sind. «Funny soll nicht umsonst gestorben sein», sagt Präsident Rech. Er erhofft sich neben einer gerechten Strafe und mehr Unterstützung der Gemeinden auch eindeutige Gesetze. Momentan befinde man sich in einer Grauzone.
Es sei unklar, wem das Tier vom Tag des Auffindens bis zwei Monate danach gehört. Altstättens Stadtpräsident Daniel Bühler rechtfertigt die Erschiessung mit dem kantonalen Hundegesetz. Dieses erlaubt, ein Tier nach zehn Tagen zu beseitigen, worauf sich der verantwortliche Sachbearbeiter der Stadtverwaltung mit Erwin Bandel geeinigt habe. Vor diesem Entscheid bemühte sich laut Bühler der Mitarbeiter auf verschiedenen Wegen, den Besitzer des Hundes zu finden.
Um die gesetzlichen Grauzonen zu regeln und damit Tötungen nicht mehr vorkommen, möchte der Tierschutzverein Rheintal mit seinen Partnergemeinden einheitliche Vereinbarungen treffen. Diese könnten später im ganzen Kanton zum Vorbild werden. Der Rheintaler Tierschutz-Präsident hat sich auch deshalb nach Funnys Tod mit Stadtpräsident Daniel Bühler und Weiteren zu einer Aussprache getroffen. Der Fall soll geklärt werden.
Ausserdem arbeite man, so Bühler, künftig enger zusammen und unterstütze den Tierschutzverein, die gesetzlichen Lücken und Widersprüche bei den Tierschutzbestimmungen zu stopfen.
-
Weitere Artikel zu diesem Thema:
- Artikel empfehlen:








Kommentare lesen
walter45 (26. Juni 2009, 17:08)
Vollkommen unverständlich
weshalb wegen einem einzigen erschossenen Köter so ein Theater gemacht wird.
Beitrag kommentierenpaeg (18. Juni 2009, 21:36)
Unfassbar
Als ich das gelesen habe war ich einfach nur Fassungslos. Dieser Hr.Bandel verdient es nicht als Mensch angesehen zu werden, denn ein Mensch sollte doch noch etwas mehr Hirn im Kopf haben für das was er tut. Für mich sind solche Typen einfach nur Kreaturen mit allertiefstem Niveau. Die Behörden haben sich selber Qualifiziert indem sie solche Typen als Wilhüter walten liessen und diesen nun auch noch verteidigen. Ich hoffe die Bürger von Alstätten denken bei den nächsten Wahlen noch daran, denn Politiker die so was zulassen gehören nicht in ein öffentliches Amt.
Beitrag kommentierenbinka (17. Juni 2009, 13:22)
unglaubliches Vorgehen
Es ist nur zu hoffen, dass die Verantwortlichen für diesen Entscheid und der "Ausführer" Konsequenzen zu spürfen bekommen und von Stellen mit Entscheidungs-Gewalt entfernt werden.
Beitrag kommentierenDas ist das Mindeste was die Stadtverwaltung Altstätten machen muss.
Auch Jagd-Patent oder Wildhüter-Posten gehören nicht in solche Hände!!!
Jeder andere "Fundgegenstand" muss länger aufbewahrt bleiben, um einen Besitzer ausfindig zu machen.
reptilien_tom (13. Juni 2009, 16:33)
Naturschädling Hobby-Jäger
Im Saarland ist es das Gleiche.
Beitrag kommentierenDie Tierschutzbeauftragte ist Jägerin und wurde von einem Jäger an diesen Posten gesetzt.
Sämtliche wichtige Stellen sind von Jägern besetzt.
Der Landesjägermeister ist Anwalt, und einen Staatsanwalt gibt es auch im Vorstand.
Alles was mit Jägern und Wald (Anzeigen)zu tun hat, behandelt Herr T. auf der Wache der auch Jäger ist.
Erinnert stark an Mafiaähnliche Zustände.
Jäger raus aus Feld und Flur !!!
unbestechlicher (12. Juni 2009, 15:21)
Nicht zu fassen
Wie kann man einen Jäger als Tierschutzbeauftragten einsetzen?? Das ist so als wenn man Erdöl zum Düngen über den Boden leert.
Beitrag kommentierenWie soll das weitergehen. Erschiessen Sie demnächst auch noch Rentner damit sie den Sozialkassen nicht zur Last fallen?
Stellt den umgehend wegen Tierquälerei vor Gericht. Solche Leute sind der letzte Abschaum wie der Vorredner schon schrieb. So ein Verhalten ist eines Menschen unwürdig. Aber das sind keine Menschen, das sind Bestien in Menschengestalt die auch vor Menschen nicht halt machen. Irgend wann reicht der Kick beim töten von Tieren nicht mehr aus.
Weg mit diesen Killern.
scorp999 (12. Juni 2009, 02:36)
Mord aus Kostengründen
Solche Menschen wie Bandel sind der grösste Abschaum
Beitrag kommentierenKommentar schreiben