Tagblatt Online, 08. Mai 2012 06:45:00
Kanton hofft, dass Patienten bleiben
Freie Spitalwahl mit Einschränkungen, von links: Jürg Zwahlen, Leiter Finanzen/IT Spitalregion Rheintal –Werdenberg – Sarganserland, Regierungsrätin Heidi Hanselmann und Stefan Lichtensteiger, Vorsitzender der Spitalregion-Geschäftsleitung, präsentieren ein Faltblatt des Kantons, in dem nachzulesen ist, welche finanziellen Konsequenzen eine Behandlung in einem ausserkantonalen Spital hat. (Bild: Max Tinner)
REBSTEIN. Seit diesem Jahr gilt auch für Patientinnen und Patienten nur mit Grundversicherung die freie Spitalwahl. Welche finanziellen Konsequenzen dies für sie haben kann, erklärt ein Faltblatt, das Regierungsrätin Heidi Hanselmann gestern an der Medienkonferenz der Spitalregion präsentierte.
MAX TINNER
Die freie Spitalwahl stand im Mittelpunkt der Jahres-Medienkonferenz der Spitalregion Rheintal – Werdenberg – Sarganserland gestern am Sitz der Spitalregion-Verwaltung in Rebstein. Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Vorsteherin des Gesundheitsdepartements und Verwaltungsratspräsidentin der st. gallischen Spitalverbunde, stellte eine Broschüre vor, die die Patientinnen und Patienten über die finanziellen Konsequenzen ihrer Spitalwahl aufklärt. Das Faltblatt liegt in Arztpraxen und Spitälern auf.
Im Notfall auch ausserkantonal
Seit Anfang Jahr können auch alle Grundversicherten das Spital frei wählen, in dem sie sich behandeln lassen wollen. Lässt man sich aber in einem Spital behandeln, das nicht auf der Spitalliste seines Wohnkantons aufgeführt ist, muss man allfällige Mehrkosten, um die die Behandlung teurer ist, als sie es im eigenen Kanton wäre, selber tragen. Zumindest, wenn diese Kosten nicht über eine Zusatzversicherung gedeckt sind. Ausgenommen sind Notfallbehandlungen, deren Dringlichkeit keinen Transport in ein Spital im Wohnkanton zulassen, oder Behandlungen, die im eigenen Kanton nicht angeboten werden.
Weil der Kanton aber den Spitalkostenbeitrag, der in eigenen Spitälern anfallen würde, auch bei ausserkantonaler Behandlung seiner Einwohner zu übernehmen hat, hofft Heidi Hanselmann, dass die Patientinnen und Patienten sich trotz Wahlfreiheit in einem Spital im Kanton behandeln lassen, damit diese Gelder nicht in andere Kantone abfliessen.
Spitäler nicht zu Tode sparen
Zumindest was die Behandlungskosten betrifft, fürchtet die St. Galler Gesundheitsdirektorin den Vergleich mit den Spitälern der Nachbarkantone und auch über die ganze Schweiz nicht: «Wir sind gut positioniert.» Es gelte aber auch darauf zu achten, dass die Infrastruktur der st. gallischen Spitäler stimme. «Etagenduschen und -toiletten sind nicht gerade ein Wettbewerbsvorteil», ist sich Heidi Hanselmann bewusst. Investitionen in die sanitäre Einrichtung seien da noch nicht mal eine Modernisierung. Damit bringe man die Spitäler lediglich auf den heutigen Standard. Das 15-jährige Moratorium für Spitalausbauten erweise sich als hartes Erbe, es sei noch nicht überwunden.
Heidi Hanselmann mahnt die politischen Kräfte: «Unsere Spitäler sind nicht gratis – genauso wenig wie Strassen und Brücken es sind.» Voraussichtlich 2014 werden die Stimmberechtigten über Investitionen im Umfang von 400 Mio. Franken in die st. gallischen Regionalspitäler befinden können, wovon etwa 180 bis 200 Mio. Franken in den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt verbaut würden.
2011 sind in den drei Spitälern die Erträge um 3,9 % gestiegen, dies wegen höherer Tarife im stationären Bereich, aber auch weil mehr Patienten behandelt worden sind. Demgegenüber entwickelte sich der Aufwand unterproportional. Die Spitalregion hat den ihr zugesprochenen Globalkredit von 55 Mio. Franken um 600 000 Franken nicht ausgeschöpft, bilanzierte gestern Jürg Zwahlen, Leiter Finanzen und IT der Spitalregion.
Heidi Hanselmann freut dieses Resultat, das nicht selbstverständlich sei. Es zeuge vom starken Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den drei Spitälern: «Diese Leute verstehen ihre Arbeit nicht als 08/15-Job», lobt sie. Dass die Bettenbelegung in den Spitälern der Spitalregion anhaltend hoch sei, zeige ausserdem, dass dies auch von den Patientinnen und Patienten so wahrgenommen werde.
Eine Woche längere Karenzfrist
Bei allem Kostendruck stehe das Wohl der Patientinnen und Patienten weiterhin im Vordergrund. Blutige Entlassungen, also zu frühes Nachhauseschicken von Patienten, könne sich kein Spital leisten, betont Hanselmann. Dies würde nicht nur der Reputation des Spitals schaden, sondern hätte auch direkte finanzielle Folgen. Muss ein Patient nämlich innert 18 Tagen deswegen in Spitalpflege zurück, muss für diese Kosten das Spital aufkommen. Diese sogenannte Karenzfrist ist erhöht worden; bislang umfasste sie lediglich zehn Tage.
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