Tagblatt Online, 26. Mai 2012 12:43:00
Taxifahrer muss wegen Vergewaltigung ins Gefängnis
RORSCHACH. Wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung betrunkener Kundinnen ist ein St.Galler Taxifahrer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der 34-jährige Türke bekommt zudem ein fünfjähriges Berufsverbot.
Das Kreisgericht Rorschach verurteilte den Taxifahrer der Vergewaltigung, der sexuellen Belästigung und des mehrfachen Fahrens ohne Führerausweis, wie die Gerichtskanzlei am Samstag mitteilte. Dem Vergewaltigungs-Opfer muss der Mann eine Genugtuung von 12'000 Franken bezahlen. Zwei Vorstrafen wegen Fahrens ohne Führerausweis werden vollzogen.Laut dem Gerichtsurteil hat der zweifache Familienvater im Februar 2011 eine betrunkene Kundin auf einem Vorplatz in Rorschacherberg vergewaltigt. Die damals 26-jährige Kenianerin wollte nach dem Ausgang in St.Gallen mit dem Taxi nach Hause. Nach der Tat warf er die Frau aus dem Taxi und fuhr davon.
Der Angeklagte hatte bei der Gerichtsverhandlung von Mitte Mai in Rorschach alles abgestritten. Die Frau habe kein Geld fürs Taxi gehabt und ihm Sex gegen Geld angeboten.
Einen weiteren Übergriff auf eine andere betrunkene Kundin bestritt der Angeklagte ebenfalls. Gemäss der jungen Frau hatte er sie an den Brüsten betatscht, als sie auf dem Heimweg nach einer feuchtfröhlichen Nacht an der Olma in seinem Wagen eingeschlafen war. Nur weil zwei Kollegen dabei gewesen seien, habe er von ihr abgelassen, sagte die Frau vor Gericht. Die Frau hatte sich auf einen Aufruf der Polizei gemeldet, nachdem mehrere Kundinnen sexuelle Übergriffe von St.Galler Taxifahrern angezeigt hatten.
Einen Berufskollegen des 34-Jährigen hat das Kreisgericht St.Gallen bereits Mitte März wegen mehrfacher Vergewaltigung von Kundinnen zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe und einem fünfjährigen Berufsverbot verurteilt.
Laut dem Gerichtsurteil war die Tat des 42-jährigen Türken verwerflich, weil er als Taxifahrer besonderes Vertrauen genoss und sich an betrunkenen, wehrlosen Frauen verging. (sda)
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Kommentare lesen
zombie1969 (06. Juni 2012, 11:34)
Und da...
Und da es die Politik immer noch nicht fertigbrachte andere Staaten dazu anzuhalten ihre kriminellen Staatsbürger zurückzunehmen und auf eigene Kosten zu inhaftieren, muss auch hier nun zuerst wieder der CH-Steuerzahler einspringen. Bleibt die Hoffnung, nach dem Absitzen der Strafe geht es direkt zum Flughafen. Diese Hoffnung bleibt aber erfahrungsgemäss sehr klein.
Beitrag kommentierenschwizer (26. Mai 2012, 14:31)
Straftat bestaetigt...
...ab ins Gefaengnis! Nach Absessen seiner 3-jaehrigen Strafe ist der Mann unverzueglich auszuschaffen! Das gleiche gilt uebrigens auch fuer seinen Landsmann - ein 5-jaehriges Berufsverbot in der Schweiz zu erlassen ist nutzlos, da beide Taeter, wie es die Ausschaffungsinitiative und das Schweizer Volk verlangt hat - nach Verbuessung der Strafe sofort auszuschaffen sind - Diskussionslos! Solche Leute brauchen wir nicht in der Schweiz! Die Schweizer Behoerden haben die Pflicht, die tuerkischen Strafverfolgungsbehoerden von dieser Tat in Kenntnis zu setzen - nur so kann gewaehrleistet werden dass der Taeter nach seiner Ausschaffung kein weiteres Unheil mehr anrichten kann!
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