Tagblatt Online, 07. Juni 2012 11:11:00
Pendlerabzug wird auf 3000 Franken beschränkt
Täglich staut sich der Berufsverkehr in Wittenbach über lange Strecken. (Bild: Reto Martin)
ST.GALLEN. Pendler, die im Kanton St.Gallen wohnen und Steuern zahlen, dürfen in Zukunft höchstens noch 3000 Franken in der Steuererklärung für den Arbeitsweg in Abzug bringen. Das hat der Kantonsrat am Donnerstag bei der Behandlung des Sparpakets II beschlossen.
Die SVP-Fraktion wollte die Massnahme, die dem Kanton ab 2015 rund 13 Millionen Franken mehr in die Staatskasse fliessen lässt, streichen. Ihr Sprecher Linus Thalmann (SVP, Kirchberg) sagte, die Pendler in den Landregionen würden überdurchschnittlich benachteiligt, ebenso Familien des Mittelstandes.Die Ratslinke befürwortete die Massnahme. Ruedi Blumer (SP, Gossau) sagte, mit der Begrenzung des Pendlerabzug würden Benützer des Öffentlichen Verkehrs mit Autofahrern gleichgestellt. Das sagte auch Volkswirtschaftsdirektor Benedikt Würth (CVP). Die Limite von 3000 Franken entspreche etwa den Kosten für ein SBB-Generalabonnement in der zweiten Klasse.
Der Streichungsantrag der SVP-Fraktion wurde mit 78 zu 31 Stimmen abgelehnt. Auch bei dieser Massnahme blieb das Parlament auf der Linie der Regierung und der Finanzkommission. (sda)
- Artikel empfehlen:









Kommentare lesen
MPeG (12. Juni 2012, 09:40)
Sparpaket II - und wo spart der letzte in der Kolone
So ist sparen sicher leicht, solange die Entscheidungspersonen nicht am Ende der Kolonne stehen. Manchmal kommt es mir wirklich vor, als ob gewisse Politiker den Bezug zur Realität verloren haben. Es gibt tausend Gründe dafür, warum die langen Arbeitswege in Kauf genommen werden. z.B. Familie nicht aus dem gewohnten Umfeld zu reisen, der Weg mit den ÖV dauert mehr als doppelt solange, der Arbeitsplatz wurde verlegt, Wohnungsmarkt mit angemessenen Mieten …
Beitrag kommentierenDer einzige Gewinner dieses Sparpaketes ist der Staat. Der betroffene Steuerzahler wird gleich mehrfach bestraft. Höhere Steuern, mehr Auslagen für den Arbeitsweg, weniger Geld für die Familie, kleineres Budget für den Einkauf und so wird es auch die Wirtschaft wieder spüren.
Das Geld könnte auch woanders geholt werden. Ich denke da zum Beispiel an Börsengewinne, Steuergeschenke, Grossverdiener, die vielen Vergünstigungen in öffentlichen Ämtern
Denkt doch auch mal an die Folgen
schwizer (10. Juni 2012, 04:11)
Na klar...
...der Staat braucht doch Geld! Da nimmt man es doch einfach von all denen die jeden Tag zur Arbeit gehen! Es sollte hier schon einigermassen eine Gerechtigkeit geben. Wer tankt, liefert doch auch MwSt ab. Und schlussendlich ist der Arbeitsweg eine Kostenfrage, egal ob mit Bus, Bahn, Auto oder Tram gefahren wird. Der Autofahrer zahlt auch in den oeffentlichen Verkehr ein. Man bedenke, das RAV kann einen Arbeitslosen zwingen einen Arbeitsweg von 2 Stunden pro Weg in Kauf zu nehmen - d.h. von St. Gallen nach Solothurn! Steuern zahlen ist eh Eidgenoessisch bewilligter Diebstahl - man bedenke Einkommenssteuern, MwSt. Erbschaftssteuer, Hafensteuer, Alkoholsteuer, Billetsteuer, Stempelsteuer etc. Unser System ist KRANK! Gleichzeitig zahlt man Milliarden ins Ausland, in die NATO, in den IWF, man unterstuetzt kriminelle Fluechtlinge und zahlt Millionen an Leute in unserem Land - an Scheininvalide. Hier muss endlich aufgeraeumt werden!
Beitrag kommentierenwerner_koch (08. Juni 2012, 06:47)
Nennt man das Steuerwettbewerb?
Zuerst wurden die Steuern für juristische Personen (als Anreiz für Niederlassung im Kanton St. Gallen massiv gesenkt), jetzt büsst dass der private Steuerzahler. Zuerst wurde schon die Steuern 2012 um 10 Prozent erhöht, und schon ist wieder eine Erhöhung geplant.Ich wohne schon über 20 Jahre im Kanton St. Gallen und arbeite in der Stadt Zürich (bin zudem auf das Auto angewiesen, da ich sehr viel auswärtige Kunden besuchen darf/muss). Ich gehe davon aus, dass ich in der Stadt Zürich ein höheres Einkommen erziele als z.B. in der Wohngegend. Dieses Einkommen ist folgerichtig an meinem Wohnort steuerbar. Was ich aber nun tatsächlich nicht verstehen kann, dass ich (obwohl ich ein höheres Einkommen versteure) nicht mal meine Berufsauslagen (km-Spesen, welche im Kanton SG heute ja schon viel tiefer zum Abzug zugelassen werden als z.B. im Kanton Zürich)mehr vollständig abziehen könnte. Das kann nicht sein (Steuer-Harmonisierungsgesetz)
Beitrag kommentierenPunto (08. Juni 2012, 06:36)
ith.eduard
Ich bin dabei beim Referendum, denn solange ich nicht lese, dass die *Beschliesser* dieser Sparmassnahmen ihre eigenen Löhne halbieren, und das liegt locker drin, bin ich auch nicht bereit mehr zu bezahlen. Ich wäre sofort einverstanden mehr zu bezahlen, wenn die Sparmassnahmen der EL unserer Armen gestrichen würde! Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat jemand im Kommentar mal erwähnt, dass sich die Damen und Herren ein Gehalt so um 325'000 pro Jahr gönnen, vermutlich sogar noch ohne Sitzugsgelder! Da wäre auch noch Sparpotential vorhanden!
Beitrag kommentierentschutschu (07. Juni 2012, 18:14)
Der Entscheid ist richtig.
Der Kanton soll den Auto-Pendlerverkehr und CO2-Ausstoss nicht mit Steuerabzügen fördern. Die Leute sollen in der Nähe ihres Arbeitsortes wohnen und nicht das Land mit Pendlerverkehr verstinken und verlärmen.
Beitrag kommentierenith.eduard (07. Juni 2012, 14:55)
Take it easy wir ergreifen das REFERENDUM!
Wie bereits angekündigt, das letzte Wort hat das Volk, weil die Massnahme Nr. E1 des Sparpaket II die Anpassung der gesetzlichen Grundlage verlangt (Steuergesetz[sGS 811.1; abgekürzt StG])
Beitrag kommentierenDiese Gesetzesanpassung unterliegt dem fakultativen Referendum.
Die Regierung wird nun die Botschaft (Gesetzesänderung) zu Handen des Kantonsrates ausarbeiten und demselben unterbreiten. Der Kantonsrat berät das Geschäft (Lesungen) und es kommt zur Schlussabstimmung!
Nichts ist unmöglich, weshalb es ohne weiteres wieder eintreffen kann, dass der Kantonsrat seine Meinung ändert und die Gesetzesänderung bachab schickt. Das hatten wir schon einmal bei der Massnahme Nr. 53 - Spitalkostenfinanzierung zu Lasten steigender Krankenkassenprämien!(Sparpaket I "Lex-Ith")
Es braucht nur wieder den nötigen Druck vom Souverän. Alles weitere in Kürze auf www.referendum-sg.ch
stargate (07. Juni 2012, 12:22)
...würden Benützer des Öffentlichen Verkehrs mit Autofahrern gleichgestellt
Gleich gestellt? Und was ist dann mit der privilegierten Verkehrsführung für ÖV's? Da bin ich als Autofahrer doch klar benachteiligt. Auch bin ich gleicher Meinung wie TEK_BERHE. Pendler werden so definitiv bestraft. Für manchen Familienvater kann der Pendlerabzug 1 bis 2 Monatslöhne ausmachen. Da lohnt sich vielleicht schon fast dass man nicht mehr arbeiten geht und sich von der öffentlichen Hand unterstützen lässt. Und ob das dann billiger ist als diese Sparmassnahme des Kantons?
Beitrag kommentierenunbekannt (07. Juni 2012, 11:57)
Pendler bestrafen
Der Pendlerabzug gehört mit zum Standortwettbwerb. Die Berufskosten müssen voll abzugsfähig sein. Nicht jeder findet die geeignete Stelle vor der Haustür. Wenn ich mir ein 1. Klasse GA leisten will und ich dieses auch selber bezahle, will ich das auch abziehen können.
Beitrag kommentierenHier ist am falschen Ort gespart. Die echten Kosten müssen weiterhin abziehbar bleiben!
Carlos73 (09. Januar 2013, 20:54)
Bin völlig Deiner Meinung
Meinen Job gibt es in Zürich oder Zug. Habe mich für Zug entschieden. Habe dadurch ein höheres Einkommen, welche ich gerne in St. Gallen versteuere. Wenn ich aber nun dafür abgestraft werde, muss ich mir den Wohnort im Kanton St. Gallen wieder reiflich überdenken.
Beitrag kommentierengallenblog.wordpress.com (08. Juni 2012, 16:06)
Pendeln sind keine Berufskosten
Sondern Kosten aufgrund von persönlichen Entscheidungen.
Beitrag kommentierenZügeln kann man auch nicht abziehen.
Der Staat soll endlich aufhören, sich in Privatangelegenheiten einzumischen.
Kommentar schreiben